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Geprüft von Dr. Christopher Wekel
Spezialist für Reiserecht

In diesem Artikel erfahren Sie, wann und wie Sie von Iberia eine Entschädigung wegen Ihrer Flugverspätung erhalten. Wir erklären Ihnen detailliert, unter welchen Bedingungen Sie zwischen 250 und 600 € von der Airline erhalten können und wie Sie Ihre Forderung erfolgreich geltend machen. Dabei begleiten wir Sie Schritt für Schritt von den grundlegenden Voraussetzungen bis hin zur konkreten Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner können Sie zudem sofort prüfen, ob Ihr Iberia-Flug entschädigungsfähig ist:

Einen kompakten Überblick über die wichtigsten Punkte finden Sie daneben in unserem Kurzüberblick. Darüber hinaus informieren wir Sie ausführlich über:

  1. konkrete Tipps zur eigenständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche;
  2. die Alternative der Fluggastportale und ihre Vor- und Nachteile;
  3. sonstige Möglichkeiten wie Schlichtungsstellen.

Sie möchten mehr über Ihre weiteren Rechte bei einer Flugverspätung wissen? In unserem umfassenden Ratgeber zu den 8 verschiedenen Fluggastrechten finden Sie alle relevanten Details:

Falls Sie spezielle Fragen zu Ihrer Verspätung mit Iberia und der Entschädigung haben, werfen Sie gerne außerdem einen Blick in unseren FAQ-Bereich mit den häufigsten Fragen. Oder aber nutzen Sie unseren Live-Chat für direkte Hilfe:

Übersicht zur Entschädigung bei Verspätungen mit Iberia

In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Sie bei Verspätungen von Iberia-Flügen am schnellsten zu Ihrer Entschädigung kommen. Die folgende Informationsübersicht zeigt Ihnen die drei wesentlichen Schritte auf dem Weg zu Ihrer Flugentschädigung:

Übersicht dazu, wie man von Iberia Entschädigung nach Flugverspätung einfordern kann

1. Prüfung der Voraussetzungen der Flugentschädigung

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von Iberia, wenn:

  • Sie am endgültigen Zielflughafen Ihrer Reise mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden ankommen. Dabei spielt die Verspätung beim Start oder bei Zwischenlandungen keine Rolle für Ihren Anspruch.
  • der Iberia-Flug unter die europäischen Fluggastrechte fällt. Dies gilt für alle Flüge, die in der EU starten sowie für alle Flüge, die in die EU fliegen, da Iberia als spanische Airline ihren Sitz in der EU hat.
  • keine außergewöhnlichen Umstände für die Verspätung verantwortlich sind. Darunter fallen im Wesentlichen Ereignisse höherer Gewalt außerhalb des Einflussbereichs von Iberia. Technische Probleme oder organisatorische Schwierigkeiten der Airline zählen in der Regel nicht dazu – es sei denn, die Ursache ist eine Beschädigung des Flugzeugs oder eine Störung des Flugverkehrs durch Dritte.

Wenn diese Kernvoraussetzungen vorliegen, stehen die Chancen auf eine Entschädigung gut. Es gibt noch einige weitere Bedingungen, die aber in aller Regel erfüllt sind. Besonders wichtig: Der verspätete Iberia-Flug darf noch nicht verjährt sein. Für deutsche Kunden gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß § 195 BGB, für spanische Kunden sogar 5 Jahre.

Diese weiteren Voraussetzungen müssen für eine Entschädigung von Iberia erfüllt sein:

  • Sie verfügen über eine bestätigte Buchung von Iberia für den Flug.
  • Sie sind tatsächlich auf dem verspäteten Flug mitgereist.
  • Der Flug wurde zu öffentlich angebotenen Konditionen gebucht.
  • Sie hatten einen eigenen Sitzplatz (bei Kleinkindern häufig nicht gegeben).
  • Der verspätete Flug liegt bei deutschen Kunden nicht länger als drei Jahre zurück (gemäß § 195 BGB).
  • Iberia ist zum Zeitpunkt der Anspruchsverfolgung zahlungsfähig (was derzeit der Fall ist).

Detaillierte Informationen zu allen weiteren Bedingungen finden Sie im Abschnitt zu den zusätzlichen Voraussetzungen.

2. Höhe der Entschädigung für Verspätung ermitteln

Die Entschädigungshöhe bei Iberia-Verspätungen hängt von der zurückgelegten Flugdistanz ab. Je nach Streckenlänge können Sie zwischen 250 € und 600 € pro Reisenden erhalten. Die genauen Beträge staffeln sich folgendermaßen:

  • 250 € erhalten Sie auf Kurzstrecken bis 1.500 km – das betrifft die meisten innerspanischen Flüge und kurze europäische Verbindungen wie Frankfurt-Madrid.
  • 400 € stehen Ihnen bei mittleren Distanzen zwischen 1.500 und 3.500 km zu, etwa bei Flügen zwischen Deutschland und den Kanarischen Inseln.
  • 600 € bekommen Sie auf Langstrecken über 3.500 km, was bei Iberia viele Verbindungen nach Lateinamerika, Nordamerika und Fernost (z.B. Tokio) umfasst.

Hiervon gibt es allerdings manche Ausnahmen.

Es gibt einige Sonderregeln, die den Entschädigungsbetrag beeinflussen können:

  • Falls Sie nach einer Flugstreichung einen verspäteten Ersatzflug erhalten, können sich die Ansprüche aus beiden Störungen addieren.
  • Innerhalb der EU gilt eine maximale Entschädigung von 400 € – selbst wenn die Flugstrecke über 3.500 km liegt.
  • Erreichen Sie Ihr Ziel mit einer Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden, reduziert sich die Entschädigung unter Umständen um 50%.

Die Details zu diesen Ausnahmefällen erläutern wir ausführlich im weiteren Verlauf des Artikels.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner, um die exakte Summe für Ihren konkreten Fall zu ermitteln:

3. Von Iberia Entschädigung erhalten

Die Wahl des besten Wegs zur Entschädigung richtet sich nach Ihrem konkreten Fall. Da Iberia Entschädigungsforderungen häufig zögerlich bearbeitet, lohnt sich ein strategisches Vorgehen.

Liegt ein klarer Fall vor – etwa eine drastische Verspätung aufgrund eines gewöhnlichen technischen Problems –, empfiehlt es sich, zunächst direkt bei Iberia Ihre Entschädigung anzufordern. Mit einem professionellen Forderungsschreiben erhöhen Sie Ihre Erfolgsaussichten:

In weniger eindeutigen Fällen verweigert Iberia die Zahlung oft mit dem Verweis auf angeblich außergewöhnliche Umstände. Hier bieten sich alternative Wege an, um entschädigt zu werden: Sie können die spanische Schlichtungsstelle AESA oder die deutsche SÖP kontaktieren, einen Anwalt einschalten oder ein Fluggastportal beauftragen. Ersatz-Pilot etwa überweist Ihnen die Entschädigung bereits nach 1-3 Tagen – ohne Kostenrisiko.

Andere Anbieter wie Flightright zahlen erst nach erfolgreicher Durchsetzung gegen Iberia, was sich über Monate hinziehen kann. Erfahrungsberichte zeigen, dass Iberia oft erst nach förmlicher Klageeinreichung oder nach Druck durch ein spezialisiertes Fluggastportal zahlt. Auch die Höhe der Servicegebühren variiert deutlich zwischen Ersatz-Pilot und anderen Anbietern. Ein Vergleich der verschiedenen Optionen ist daher sinnvoll.

Alternativ können Sie Ihre Forderung auch selbst vor Gericht bringen, wenn Iberia nicht freiwillig zahlt. Sinnvoll ist das vor allem, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Vorteil: Sie behalten im Erfolgsfall die komplette Entschädigung. Gleichzeitig übernimmt der Versicherer selbst bei einer Niederlage vor Gericht die Prozesskosten – abgesehen von Ihrem Selbstbehalt. Nachteil: Das Verfahren zieht sich meist über mehrere Monate und erfordert wesentlich mehr aktives Mitwirken von Ihnen.

Wer eine rasche und komfortable Lösung bevorzugt, findet sie eher bei Fluggastportalen wie Ersatz-Pilot. Diese arbeiten ohne Vorabkosten und berechnen nur im Erfolgsfall eine Provision. Als Direktentschädiger zahlt beispielsweise Ersatz-Pilot nach positiver Prüfung innerhalb von 1-3 Tagen 71-75% der Entschädigungssumme aus.

Andere Portale wie Flightright verlangen oft höhere Gebühren und überweisen erst nach erfolgreicher Durchsetzung. Also erst am Ende eines Prozesses, der sich über Monate erstrecken kann.

Bei Iberia ist besonders zu beachten, dass die Airline an der spanischen Schlichtungsstelle AESA offiziell teilnimmt, was die Erfolgsaussichten dort erhöht. Alternativ können deutsche Kunden die SÖP oder eine Beschwerde beim Luftfahrtbundesamt in Betracht ziehen. Bei Iberia kann auch das Ansprechen über soziale Medien manchmal zum Erfolg führen.

Eine detaillierte Analyse aller Durchsetzungswege finden Sie hier:

I. Voraussetzungen der Entschädigung für Iberias Verspätung

Hier erfahren Sie detailliert, unter welchen Bedingungen Iberia Ihnen eine Verspätungsentschädigung zahlen muss. Die folgende Gliederung führt Sie durch alle wichtigen Aspekte:

1. Unsere Übersicht zu den Kernvoraussetzungen verschafft Ihnen eine erste Orientierung.

Anschließend vertiefen wir die Auseinandersetzung mit den einzelnen Anforderungen für Iberias Entschädigungspflicht:

2. In welchen Fällen greift die EU-Fluggastrechteverordnung bei Iberia (Geltungsbereich)?

3. Wie lange muss die Ankunftsverspätung mindestens sein?

4. Wann kann sich Iberia auf außergewöhnliche Umstände berufen?

5. Welche zusätzlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?

1. Das Wichtigste zu den Voraussetzungen in Kürze

Die EU-Fluggastrechteverordnung und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nennen drei zentrale Voraussetzungen für eine Entschädigung, wenn sich Airlines wie Iberia verspäten:

  1. Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor. Bei Naturkatastrophen oder Streiks des Flughafenpersonals etwa muss Iberia regelmäßig nicht zahlen. Gleichzeitig berechtigen normale technische Defekte oder interne Organisationsprobleme nicht zur Verweigerung der Entschädigung.
  2. Der Flug fällt unter die EU-Verordnung. Dies gilt einerseits für alle Flüge mit Start in der EU. Als spanische Fluggesellschaft muss Iberia andererseits auch bei Flügen aus Nicht-EU-Staaten in die EU entschädigen (Details hier).
  3. Sie erreichen Ihr Ziel mit mindestens 3 Stunden Verspätung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem sich die erste Flugzeugtür am Zielort öffnet. Ob der Start verspätet war oder Verzögerungen bei Zwischenlandungen auftraten, ist unerheblich (mehr dazu hier).
Infografik zu den Voraussetzungen der Fluggastrechte-Verordnung für Iberias Entschädigung nach einer Flugverspätung

Daneben existieren noch einige sonstige Voraussetzungen für Iberias Entschädigung wie die, dass der Anspruch noch nicht verjährt sein darf. Diese sind jedoch in den meisten Fällen kein Problem.

Der schnellste Weg, um zu klären, ob Ihr Fall alle Anforderungen erfüllt, ist eine kostenlose und direkte Prüfung in unserem Entschädigungsrechner. Sie dauert im Schnitt nur drei Minuten und Sie müssen sich nicht registrieren oder Kontaktdaten von sich preisgeben.

Alternativen zur Anspruchsprüfung

Sie möchten noch eine zweite Einschätzung? Dann können Ihnen zum Teil die anderen Fluggastportale ebenfalls weiterhelfen. EUclaim zum Beispiel bietet eine kostenlose Online-Prüfung – und das ohne vorherige Anmeldung.

Größere Anbieter wie Flightright oder Airhelp verlangen dagegen zunächst Ihre persönlichen Daten wie E-Mail-Adressen, bevor sie das Prüfergebnis zeigen. Wenn Sie ein solches Tool nutzen möchten, das vorab Kontaktdaten erfordert, sollten Sie vorab entscheiden, ob Sie diesen Anbieter später beauftragen würden. Ein Vergleich der verschiedenen Fluggastportale hilft bei der Entscheidung.

Daneben bieten im Übrigen das Bundesjustizministerium und mehrere Verbraucherzentralen wie die in Nordrhein-Westfalen kostenfreie Formulare, um Entschädigungsansprüche zu checken. Diese decken jedoch nicht alle relevanten Voraussetzungen vollständig ab. Besonders bei der Prüfung außergewöhnlicher Umstände verlassen sie sich ausschließlich auf Ihre Angaben, ohne diese mit Wetter- und Flugdatenbanken abzugleichen. Gerade wenn Sie als Fluggast die genaue Ursache Ihrer Verspätung mit Iberia nicht kennen, sind die Auskünfte solcher Prüfungsformulare deswegen nur begrenzt aussagekräftig.

2. Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung

a. Grundsatz zum Geltungsbereich

Die EU-Fluggastrechteverordnung deckt fast alle Iberia-Flüge ab. Der Grund: Als spanische Fluggesellschaft mit Sitz in der EU muss Iberia immer dann entschädigen, wenn der Start- oder Zielflughafen in der EU liegt (Art. 3 Abs. 1 lit. a, b VO (EG) Nr. 261/2004). Dies betrifft sowohl das umfangreiche innereuropäische Streckennetz als auch die zahlreichen Interkontinentalverbindungen, insbesondere nach Lateinamerika und Nordamerika sowie die Strecken nach Fernost wie Tokio und in den Nahen Osten.

b. Geltung in verschiedenen Ländern

Der Schutz der Verordnung erstreckt sich über die EU hinaus auch auf die Schweiz und die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums – also Island, Norwegen und Liechtenstein. Ein Flug von Zürich oder Oslo aus unterliegt damit den gleichen Regeln wie eine Route innerhalb der EU, etwa von Madrid nach Berlin. Bei Iberias umfangreichem Netz an Interkontinentalflügen profitieren Sie auch auf Strecken von außerhalb der EU in die EU vom EU-Fluggastrecht, da Iberia als EU-Carrier vollständig den europäischen Regularien unterliegt.

3. Erforderliche Ankunftsverspätung

Dieser Bereich klärt folgende Aspekte:

a. Ab welcher Verspätungsdauer entstehen Ansprüche?

b. Was hilft bei Streit über die tatsächliche Verspätung?

c. Welche besonderen Regeln gelten bei mehreren Flügen?

d. Wie wird die Verspätung bei alternativen Zielflughäfen berechnet?

a. Allgemeine Berechnungsformel

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem wegweisenden Sturgeon-Urteil vom 19. November 2009 (C-402/07; C-432/07) festgelegt: Eine Entschädigung steht Ihnen erst ab einer Verspätung von drei Stunden zu. Die Richter bewerteten längere Verzögerungen als ähnlich belastend wie komplette Flugausfälle. Zwar greifen bei kürzeren Verspätungen bereits andere Fluggastrechte wie der Anspruch auf eine Versorgung mit Snacks und Getränken. Eine finanzielle Entschädigung gibt es jedoch erst ab 180 Minuten Verspätung.

Für die Berechnung sind zwei Zeitpunkte entscheidend:

  • Planmäßige Ankunft laut Ihrer Iberia-Buchungsbestätigung
  • Tatsächliche Ankunft, definiert als Öffnen der ersten Flugzeugtür (EuGH, 4. September 2014, C-452/13)

Der zeitliche Abstand zwischen diesen beiden ergibt die maßgebliche Ankunftsverspätung.

Relevant ist dabei ausschließlich die Verspätung am finalen Zielort – unabhängig davon, ob Sie direkt oder mit Zwischenstopps fliegen (EuGH, Urteil vom 20. Februar 2013, C-11/11). Verzögerungen beim Start oder beim Umsteigen spielen für den Entschädigungsanspruch keine Rolle.

b. Wenn Iberia die Verspätungsdauer anzweifelt

Liegt die Verspätung deutlich über drei Stunden, entstehen selten Diskussionen. Solche massiven Verzögerungen sind in Flugdatenbanken lückenlos dokumentiert. Iberia versucht hier normalerweise nicht, die Entschädigung mit dem Argument einer zu kurzen Verspätung abzuwehren.

Anders sieht es bei Verspätungen im Grenzbereich aus. Nähert sich die Verzögerung den drei Stunden, argumentiert Iberia häufig, die entscheidende Schwelle sei nicht überschritten worden.

Für eine erfolgreiche Klage tragen Sie als Fluggast die Beweislast: Sie oder das von Ihnen beauftragte Fluggastportal müssen belegen, dass die Verspätung mindestens 180 Minuten betrug. Das gestaltet sich bei knappen Fällen oft schwierig – etwa wenn Iberia behauptet, die Türen seien bereits nach 179 Minuten geöffnet worden.

Um die tatsächliche Verspätung zu dokumentieren, eignen sich:

  • Auszüge aus Flugdatenbanken wie FlightstatsFlightradar24 oder der Ersatz-Pilot Datenbank,
  • Screenshots der Anzeigetafeln am Flughafen mit der Ankunftszeit,
  • Schriftliche Bestätigungen von Iberia oder dem Bodenpersonal,
  • Aussagen anderer Passagiere (falls diese bereit sind, ihre Beobachtungen notfalls auch vor Gericht zu bestätigen).

Sie sind unsicher, ob Ihre Verspätung die kritische Marke von 180 Minuten erreicht hat? Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie die genaue Ankunftszeit Ihres Iberia-Flugs sofort überprüfen:

Zeigt unser System eine Verspätung von über 180 Minuten an, können Sie unsere Direktentschädigung ohne weitere Nachweise beantragen. In diesem Fall verfügen wir bereits über verlässliche Belege für die Verzögerung. Beispielsweise in Form von Nachweisen anderer Passagiere oder verifizierten Daten der europäischen Flugsicherung Eurocontrol.

c. Besonderheiten bei Iberia-Verbindungen mit Zwischenstopp

Im Gegensatz zu reinen Punkt-zu-Punkt-Fluggesellschaften bietet Iberia sowohl einzelne Flugverbindungen als auch kombinierte Umsteigeverbindungen an. Dabei ist für Ihre Rechte entscheidend, ob Sie eine durchgehende Buchung mit einem einzigen Buchungscode haben oder separate Tickets für die einzelnen Teilstrecken.

Bei einer durchgehenden Buchung (eine gemeinsame Buchung mit einem Buchungscode) ist Iberia verpflichtet, Sie zum Endziel zu bringen. Die Gesamtverspätung am finalen Zielort ist für den Entschädigungsanspruch maßgebend – selbst wenn die einzelnen Teilflüge weniger als drei Stunden Verspätung hatten.

Beispiel eines durchgehenden Tickets:

Bei einer Buchung Frankfurt-Madrid-Buenos Aires mit einem einzigen Buchungscode trägt Iberia die Verantwortung für die gesamte Reise. Wenn Sie Buenos Aires mit einer Gesamt-Verspätung von mehr als drei Stunden erreichen – selbst wenn dies durch eine kurze Verspätung des ersten Fluges verursacht wurde, die zum Verpassen des Anschlusses führte – steht Ihnen eine Entschädigung zu.

Vorsicht bei Buchungen über Vermittlungsportale

Bei Buchungen über Vermittlungsplattformen wie Opodo oder andere Online-Reisebüros können einzelne Flüge manchmal auch als separate Tickets gebucht werden, selbst wenn sie in Ihrer Bestätigung wie eine durchgehende Reise dargestellt werden.

Bei solchen getrennten Buchungen haftet Iberia für Verspätungen nur auf der jeweiligen Teilstrecke. Beispiel: Verspätet sich Ihr erster Flug um zwei Stunden und Sie verpassen dadurch den Anschluss, steht Ihnen keine Entschädigung zu, wenn beide Flüge einzeln gebucht wurden.

So erkennen Sie getrennte Buchungen:

  • Sie müssen Ihr Gepäck am Zwischenstopp neu aufgeben.
  • Separates Einchecken für jeden Flug ist nötig.
  • In den Reiseunterlagen finden Sie unterschiedliche Buchungscodes für jeden Flug.

d. Besonderheiten bei Umleitungen

Wird Ihr Iberia-Flug auf einen anderen Flughafen umgeleitet, ist für die Verspätung der Zeitpunkt entscheidend, zu dem Sie Ihr ursprünglich geplantes Ziel erreichen (EuGH, Urteil vom 22. April 2021, Az. C-826/19).

Veranschaulichen lässt sich das anhand einiger Beispiele: Landet Ihr Flug nach Barcelona wegen schlechter Wetterbedingungen in Valencia und setzt Iberia einen Shuttlebus ein, zählt die Ankunftszeit des Busses in Barcelona für die Berechnung der Verspätung.

Gleiches gilt etwa bei Umleitungen von Flügen nach Madrid-Barajas zum Flughafen Madrid-Torrejón. Stellt die Airline hier gar keinen Transfer bereit, ist maßgeblich, wann Passagiere bei einer eigenständig organisierten Weiterreise ihr endgültiges Reiseziel erreichen (zum Beispiel ihr Zuhause oder ihr Hotel).

4. Außergewöhnliche Umstände als Ausschlussgrund der Flugentschädigung

Die Entschädigungspflicht entfällt nach Artikel 5 Absatz 3 der EU-Fluggastrechte-Verordnung, wenn Iberia nachweist, dass die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Doch welche Ereignisse fallen darunter?

a. Was sind außergewöhnliche Umstände?

Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die sich der tatsächlichen Kontrolle von Iberia entziehen. Man spricht hier von höherer Gewalt. Darunter fallen etwa Extremwetter, Arbeitskämpfe des Bodenpersonals oder plötzliche Flughafenschließungen. In diesen Fällen kann die Airline die Entschädigungszahlung verweigern. Allerdings legen die europäischen Gerichte hier sehr strenge Kriterien an.

Ein wichtiger Fall aus der Praxis: Technische Störungen am Flugzeug befreien Iberia normalerweise nicht von der Zahlungspflicht. Anders sieht es bei schweren Naturereignissen aus, die einen gefahrlosen Flugbetrieb ausschließen.

b. Typische Beispiele bei Iberia

Fallgruppen außergewöhnlicher Umstände:

In den nachstehenden beispielhaften Fallgruppen muss Iberia in der Regel keine Entschädigung zahlen:

Widrige Wetterverhältnisse: Bei Unwettern, dichtem Nebel oder gefährlicher Vereisung entfällt die Zahlungspflicht.

Ungeplante Flughafenschließungen: Eine Bombendrohung oder gravierende Sicherheitsmängel am Airport befreien die Airline von der Entschädigungspflicht.

Externe StreiksArbeitsniederlegungen von Flugsicherung oder fremdem Bodenpersonal gelten als außergewöhnliche Umstände. Iberia wurde in der Vergangenheit besonders von Streiks an spanischen Flughäfen betroffen.

Gesundheitliche Notfälle: Muss ein Flug wegen eines erkrankten Fluggasts zwischenlanden, entfällt der Entschädigungsanspruch.

Schäden durch Vogelschlag: Der EuGH stuft erhebliche Beschädigungen durch Vogelkollisionen als außergewöhnlich ein.

Fallgruppen gewöhnlicher Umstände

Diese Verzögerungsgründe befreien Iberia hingegen nicht von der Entschädigungspflicht:

  • Technische Störungen: Übliche Defekte wie Probleme mit den Triebwerken oder der Bordtechnik gehören zum normalen Betriebsrisiko. Wartungsaufgaben muss Iberia beherrschen.
  • Fehlende Besatzung: Die Airline muss erkrankte Crew-Mitglieder ersetzen können. Eine Häufung von Krankmeldungen rechtfertigt keine Verweigerung der Zahlung.
  • Interne Streiks: Arbeitsniederlegungen des eigenen Personals – ob von Piloten oder Flugbegleitern – gelten als beherrschbar. Iberia hatte in der Vergangenheit mehrfach mit Streiks des eigenen Personals zu kämpfen, zuletzt Anfang 2024 durch Streiks des Bodenpersonals.
  • Überbuchungen: Wenn Iberia mehr Tickets verkauft als Plätze vorhanden sind und deshalb Passagiere nicht befördern kann, berechtigt dies die Betroffenen zur Entschädigung.
  • Ablaufstörungen: Verzögerungen durch überfüllte Check-in-Schalter, Probleme bei der Gepäckabfertigung oder fehlende Parkpositionen fallen in den Verantwortungsbereich von Iberia.

Alle relevanten Fallgruppen finden Sie in dieser Übersicht:

c. Entschädigung trotz außergewöhnlicher Umstände

Auch bei außergewöhnlichen Umständen kann ein Entschädigungsanspruch bestehen. Artikel 5 Absatz 3 der EU-Fluggastrechte-Verordnung verpflichtet Iberia, alle vertretbaren Anstrengungen zu unternehmen, um eine Verspätung zu begrenzen.

Erst wenn Iberia folgende Maßnahmen erfolglos prüft, gelingt eine Entlastung und die Pflicht zur Entschädigung entfällt:

  1. Alternative Flughäfen: Bei Schließung des Zielflughafens ist zu untersuchen, ob ein nahegelegener Ausweichflughafen angeflogen werden kann. Von dort muss die Airline dann einen Transfer zum ursprünglichen Ziel organisieren.
  2. Reserve-Flugzeuge: An ihren wichtigsten Standorten wie Madrid, wo Iberia zahlreiche Maschinen stationiert hat, muss die Airline verfügbare Ersatzflugzeuge bereitstellen. Setzt die Airline keinen Reserve-Jet ein, ist sie nur von der Entschädigungspflicht befreit, wenn die verfügbaren Reserven schon anderweitig beansprucht wurden.
  3. Umbuchung auf andere Flüge: Die Airline ist verpflichtet, freie Plätze auf alternativen Verbindungen zu prüfen, um die Verspätung zu minimieren (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020, C-74/19). Dies gilt nicht nur für eigene Flüge, sondern auch für Verbindungen anderer Fluggesellschaften – als oneworld-Mitglied hat Iberia hier besonders viele Möglichkeiten über Partner wie British Airways oder American Airlines. Unterbleibt eine Umbuchung, entfällt der Entschädigungsanspruch nur, wenn es keine Ersatzflüge oder keine Tickets mehr gab.

Lässt Iberia eine Alternative ungenutzt, obwohl sie zur Verfügung stand, muss die Airline Passagiere trotz der außergewöhnlichen Umstände entschädigen.

5. Weitere Anforderungen für Iberias Entschädigung

Zunächst der erfreuliche Hinweis: Wenn die bisher erläuterten Hauptvoraussetzungen vorliegen, steht einer Entschädigung von Iberia meist nichts im Weg. Die weiteren rechtlichen Erfordernisse sind normalerweise unproblematisch.

Trotzdem sollten Sie diese ergänzenden Bedingungen kennen. In speziellen Fällen können sie Ihren Anspruch verhindern – selbst bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden. Diese Voraussetzungen müssen vorliegen:

a. Sie verfügen über eine bestätigte Reservierung und können diese belegen.

b. Sie sind zum Flug erschienen.

c. Ihr Ticket wurde zu regulären Konditionen erworben.

d. Sie hatten Anspruch auf einen eigenständigen Sitzplatz.

e. Die Forderung ist nicht verjährt.

f. Iberia ist weiter (wie bisher) wirtschaftlich stabil.

Keine zusätzliche Bedingung ist übrigens der private Reisezweck oder die Buchungsart: Die EU-Verordnung schützt sowohl Urlauber als auch Geschäftsreisende, egal ob Einzelflug oder Pauschalreise. Der Entschädigungsanspruch steht dabei immer dem Passagier persönlich zu – nicht dem Arbeitgeber oder Reiseveranstalter (Art. 5, 7 Fluggastrechte-Verordnung).

Sie können die Entschädigung also selbst einfordern oder ein Fluggastportal beauftragen – unabhängig davon, ob die Iberia-Verspätung während einer Pauschal- oder Geschäftsreise auftrat.

a. Iberia hat Flugbuchung bestätigt

Nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Fluggastrechteverordnung müssen Sie eine bestätigte Buchung für den verspäteten Flug nachweisen. Die Buchung gilt als bestätigt, wenn Iberia Ihnen einen Flugschein oder einen vergleichbaren Beleg ausgestellt hat. Das erkennen Sie auch bei Bestellung der Tickets über ein Reisebüro oder Vermittlungsportal daran, dass Iberia der gebuchten Flugverbindung einen sechsstelligen Buchungscode zugewiesen hat. Dieser lässt sich bei einer verbindlichen Buchung den Reiseunterlagen entnehmen.

Folgende Dokumente dienen als Nachweis:

  1. Die Buchungsbestätigung von Iberia oder einem Reiseportal
  2. Ihre Bordkarte des betroffenen Fluges

Mindestens eines dieser Dokumente benötigen Sie für eine Aufforderung der Airline oder aber einen Entschädigungsantrag bei Ersatz-Pilot oder einem anderen Fluggastportal.

Und so finden Sie Ihre Buchungsbestätigung:

  • Im Iberia-Kundenkonto (iberia.com)
  • In der Iberia-App
  • Auf der Webseite mit Buchungscode und Namen
  • Beim Kundenservice (unter Angabe von Namen und Flugdaten)

Der Buchungskanal ist dabei unerheblich – ob direkt bei Iberia oder über ein Portal gebucht wurde. Entscheidend ist der sechsstellige Buchungscode oder die Ticketnummer in Ihren Unterlagen.

Die Bordkarte belegt die Buchung ebenfalls zuverlässig, da sie einen Check-in voraussetzt, der nur mit gültiger Buchung möglich ist. Sie finden sie:

  • In der Check-in-Bestätigungs-E-Mail
  • Im Smartphone-Wallet (bei digitalen Bordkarten)
  • Als Ausdruck vom Flughafen-Check-in

Besondere Vorsicht ist bei Last-Minute-Buchungen oder kurzfristigen Umbuchungen geboten. Iberia kann die Beförderung hier von verfügbaren Plätzen abhängig machen. Sichern Sie sich daher vor dem Flug einen Buchungsnachweis:

  • Eine schriftliche Bestätigung des Kundenservice oder
  • Den sechsstelligen Buchungscode

Dies ist wichtig, da Iberia den Zugriff auf Buchungsdaten nach einiger Zeit einschränkt.

Wichtig: Ihr Ticket muss zu öffentlich zugänglichen Konditionen gebucht sein. Dies gilt für alle regulären Buchungen über die Iberia-Website und Reiseportale – auch bei Sonderangeboten oder Gutscheineinlösung. Nur Fluggäste mit internen Sonderkonditionen (etwa Mitarbeitertickets) haben keinen Entschädigungsanspruch.

b. Tatsächliches Erscheinen zum Iberia-Flug

Um Entschädigung fordern zu können, müssen Sie den verspäteten Iberia-Flug wirklich wahrgenommen haben. Der Europäische Gerichtshof betrachtet dies als notwendige Bedingung, da nur dann ein konkreter Nachteil durch die Verspätung entstehen kann.

Erfahren Sie vorab von der Verspätung und buchen eigenständig einen anderen Flug oder stornieren Ihre Reise, verlieren Sie den Anspruch. Auch wer eine schnellere Alternative findet und auf dieser in unter drei Stunden zum Endziel gelangt, kann keine Verspätungsentschädigung von Iberia beanspruchen.

Bei Umsteigeverbindungen gilt eine wichtige Besonderheit: Wenn Sie einen durchgehenden Buchungscode für die gesamte Reise haben (z.B. Frankfurt-Madrid-Buenos Aires als eine Buchung) und der erste Flug sich so stark verspätet, dass Sie den Anschlussflug verpassen, müssen Sie den verspäteten Anschlussflug nicht antreten. Es reicht in diesem Fall, wenn Sie den ersten verspäteten Flug wahrgenommen haben, da Iberia als Anbieter durchgehender Verbindungen die Verantwortung für die gesamte Reisekette trägt.

Bei separat gebuchten Flügen (mit unterschiedlichen Buchungscodes), muss hingegen jeder einzelne Flug angetreten werden, um für diesen eine Entschädigung zu erhalten.

c. Öffentlich buchbarer Tarif bei Iberia

Die EU-Fluggastrechteverordnung legt in Artikel 3 fest: Der Flug muss zu einem öffentlich verfügbaren Tarif gebucht sein, damit dem Reisenden Fluggastrechte zustehen. Bei normalen Buchungen über die Iberia-Website, Online-Reiseportale wie Opodo oder Reisebüros erfüllen Sie diese Voraussetzung automatisch.

Nur in Ausnahmefällen besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Dies betrifft im Wesentlichen zwei Fallgruppen, nämlich:

  • Gratis-Flüge ohne jegliche Bezahlung
  • Flüge zu einem ermäßigten Mitarbeitertarif

Alle anderen Buchungsarten berechtigen Sie grundsätzlich bei Iberia zur Entschädigung – auch Sonderangebote oder Flüge, die Sie mit Meilen, Avios oder Gutscheinen bezahlt haben. Entscheidend ist nur, dass Ihr Tarif grundsätzlich allen Kunden zur Buchung offenstand.

d. Eigener Sitzplatz bei Iberia

Nach Artikel 3 Absatz 3 der EU-Fluggastrechteverordnung benötigen Sie einen eigenen Sitzplatz, um eine Entschädigung zu erhalten. Eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung, die Iberia gegen Aufpreis anbietet, ist dafür nicht notwendig. Es reicht der normale Sitzplatz aus, den Sie beim Check-in zugewiesen bekommen.

Diese Voraussetzung erfüllen erwachsene Passagiere automatisch. Babys und Kleinkinder dagegen, die ohne eigenes Ticket auf dem Schoß ihrer Begleitperson reisen, haben keinen separaten Entschädigungsanspruch. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil festgestellt (Urteil vom 17.03.2015, X ZR 35/14).

Auch für Haustiere in der Kabine besteht kein zusätzlicher Entschädigungsanspruch – selbst wenn Sie die Haustiergebühr von Iberia bezahlt haben. Als berechtigte „Fluggäste“ im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung zählen nämlich nur Menschen.

e. Rechtzeitige Geltendmachung des Anspruchs

Ein Anspruch auf Entschädigung lässt sich gegen Iberia nur dann erfolgreich geltend machen, solange er noch nicht verjährt ist. Beachten Sie hierbei die Fristen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Iberia. In den Beförderungsbedingungen von Iberia ist festgehalten, dass gerichtliche Klagen innerhalb von zwei Jahren ab dem Ankunftsdatum des Fluges eingereicht werden müssen.

Für die tatsächliche Verjährung gelten jedoch nationale Fristen: In Deutschland können Fluggäste mit Wohnsitz in Deutschland innerhalb von drei Jahren gemäß § 195 BGB Entschädigung einklagen. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB). Für spanische Kunden gilt sogar eine Frist von fünf Jahren.

Beispiel: Der Anspruch auf Entschädigung für einen verspäteten Iberia-Flug am 15. Februar 2025 verjährt in Deutschland am 31. Dezember 2028 (drei Jahre nach Ablauf des Jahres 2025).

Die Verjährungsfrist wird durch verschiedene Maßnahmen gehemmt, etwa durch eine Mahnung oder ein Schlichtungsverfahren. Am sichersten ist jedoch die Klageerhebung, welche die Verjährung eindeutig unterbricht (§ 204 BGB).

Praxistipp: Warten Sie nicht zu lange mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Besonders wenn Sie ein Fluggastportal beauftragen möchten, sollten Sie frühzeitig aktiv werden. Die Prüfung des Falls und eine eventuelle gerichtliche Durchsetzung benötigen Zeit.

f. Finanzielle Stabilität von Iberia

Die Zahlungsfähigkeit der Airline ist eine weitere praktische Voraussetzung für die Durchsetzbarkeit von Entschädigungsansprüchen. Bei Iberia besteht aktuell keine Sorge – die spanische Fluggesellschaft gehört zur IAG-Gruppe (International Airlines Group) mit British Airways und anderen Airlines und ist wirtschaftlich stabil.

Der Vollständigkeit halber erwähnen wir dennoch die möglichen Szenarien bei unerwarteten Airline-Krisen, wie sie die Corona-Pandemie offenbart hat:

  1. Im Fall einer vollständigen Insolvenz können Fluggäste ihre Ansprüche nur noch zur Insolvenztabelle anmelden. Die Entschädigung reduziert sich dann meist auf einen Bruchteil.
  2. Bei einer Sanierung führt die Airline zwar den Flugbetrieb fort, aber bestehende Ansprüche werden oft erheblich gekürzt. Neue Entschädigungsansprüche nach der Restrukturierung bleiben davon unberührt.

Iberia demonstriert jedoch eine robuste Geschäftsentwicklung. Die Airline expandiert kontinuierlich und hat ihr Streckennetz in den letzten Jahren weiter ausgebaut, unter anderem mit neuen Langstrecken nach Tokio.

II. Höhe der Entschädigung bei Verspätung mit Iberia

In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Entschädigungssummen Ihnen bei einer Flugverspätung mit Iberia zustehen, sofern die grundlegenden Voraussetzungen gegeben sind.

Diese Themen behandeln wir:

1. Zuerst fassen wir die wichtigsten Informationen zur Entschädigungshöhe kompakt zusammen.

2. Danach erläutern wir die Standardregeln zur Berechnung der Entschädigungshöhe bei Iberia.

3. Zum Abschluss gehen wir auf besondere Konstellationen ein, in denen sich die Entschädigungshöhe anders berechnet.

1. Kompakte Infos zur Entschädigungshöhe

Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung legt die Entschädigungsbeträge für Iberia bei Verspätungen fest. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz:

  • 250 € bei Flügen bis 1.500 km – betrifft die meisten Iberia-Verbindungen innerhalb Europas und innerspanische Flüge.
  • 400 € bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km – gilt für längere Strecken wie etwa von Deutschland nach Madrid oder von Spanien zu anderen europäischen Zielen.
  • 600 € bei Interkontinentalflügen über 3.500 km – diese Kategorie umfasst Iberias Langstreckenverbindungen nach Lateinamerika und Nordamerika sowie nach Tokio und in den Nahen Osten.
Entschädigungshöhe für verspätete Iberia-Flüge gemäß Artikel 7 Fluggastrechte-Verordnung

Von diesen Standardbeträgen gibt es wichtige Ausnahmen:

  • Die maximale Entschädigung für Flüge innerhalb der EU beträgt 400 €.
  • Bucht Iberia Sie auf einen Ersatzflug um, kann sich die Entschädigung je nach dessen Verspätung um 50% reduzieren.
  • Bei einer Kombination aus Flugstreichung und anschließender Verspätung des Ersatzflugs verdoppelt sich unter bestimmten Bedingungen die Entschädigung.

Ihre genaue Entschädigungshöhe ermitteln Sie hier:

2. Grund-Tabelle zur Ermittlung der Entschädigungshöhe

Nach Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung muss Iberia bei Verspätungen folgende Entschädigungen pro Person zahlen:

  • Bei Flügen bis 1.500 km (Kurzstrecke) stehen Ihnen 250 € Entschädigung zu (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. a VO (EG) Nr. 261/2004). Dies betrifft die meisten innerspanischen Iberia-Flüge sowie kürzere europäische Verbindungen wie etwa von Frankfurt nach Madrid.
  • Bei Flügen von 1.500 bis 3.500 km (Mittelstrecke) zahlt Iberia 400 € Entschädigung (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. b VO (EG) Nr. 261/2004). Darunter fallen etwa Flüge von Deutschland zu den Kanarischen Inseln oder von Madrid nach weiter entfernten europäischen Zielen.
  • Bei Flügen ab 3.500 km (Langstrecke) sind 600 € fällig (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. c VO (EG) Nr. 261/2004). Diese Kategorie umfasst Iberias umfangreiches Netz an Interkontinentalflügen, insbesondere nach Lateinamerika (z.B. Buenos Aires, Bogotá, Lima), Nordamerika (z.B. New York, Los Angeles) sowie Fernziele wie Tokio.

Für die Berechnung zählt die direkte Luftlinie zwischen Start- und Zielflughafen nach der Großkreismethode. Bei Umsteigeverbindungen addiert man die einzelnen Teilstrecken nicht. Stattdessen gilt die direkte Entfernung vom ersten Abflugort zum letzten Zielort. Die genaue Distanz Ihrer Flugstrecke in Ihrem Fall prüfen Sie kostenfrei hier:

Die Entschädigung steht jedem Passagier einzeln zu. Sie können den Anspruch auch für Mitreisende aus derselben Buchung geltend machen. Iberia ermöglicht solche Sammelanträge über ihr Online-Portal. Nach unserer Erfahrung reagiert die Airline jedoch häufig zögerlich und zahlt bei berechtigten Ansprüchen oft erst nach mehrfacher Aufforderung oder erst, wenn Druck durch Fluggastportale, Anwälte oder Schlichtungsstellen entsteht.

3. Ausnahmen und Spezialfälle

Die Standardbeträge aus Artikel 7 Absatz 1 der EU-Fluggastrechteverordnung gelten nicht immer. Es gibt mehrere Ausnahmen, die Ihre Entschädigung von Iberia erhöhen oder verringern können.

Vier Fälle sind besonders wichtig: Einer davon kann zu einer doppelten Entschädigung führen. Die anderen können den Betrag reduzieren oder eine alternative Entschädigungsform bieten. Hier der Reihe nach die Details:

a. Mögliche Verdoppelung der Entschädigung

Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs können Sie zwei Entschädigungen verlangen, wenn Iberia zuerst Ihren Flug streicht und sich dann auch der Ersatzflug erheblich verspätet (EuGH, Urteil vom 12.03.2020, Az. C-832/18).

Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Iberia hat den ursprünglichen Flug vollständig gestrichen.
  2. Die Airline hat Sie verbindlich auf einen anderen Flug umgebucht.

Eine echte Streichung liegt vor, wenn:

  • Iberia den Status als „cancelled“ oder „gestrichen“ angibt oder
  • Sie eine Umbuchungsbestätigung mit einer neuen Flugnummer erhalten.

Eine reine Verschiebung Ihres gebuchten Flugs mit gleicher Flugnummer reicht nicht aus. Entscheidend für die zweite Entschädigung: Iberia muss Sie fest auf einen konkreten Ersatzflug umbuchen und dies verbindlich bestätigen.

Eine Standby-Bordkarte genügt dafür nicht. Sie brauchen eine schriftliche Umbuchungsbestätigung mit konkreten neuen Flugzeiten. Nur dann können Sie bei erneuter Verspätung eine zweite Entschädigung beanspruchen.

b. Reduzierte Entschädigung bei schnellem Ersatzflug

Bietet Iberia einen Ersatzflug an, der nur eine geringe Verspätung aufweist, sinkt die Entschädigung um 50%(Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 261/2004). Diese Kürzung betrifft theoretisch alle Streckenlängen, spielt aber bei Verspätungen kaum eine Rolle. Sie greift vor allem bei Flugstreichungen.

Der Grund: Artikel 7 Abs. 2 der Fluggastrechte-Verordnung halbiert bei moderaten Ankunftsverspätungen die Höhe der geschuldeten Entschädigung. Was als moderate Verspätung gilt, ist gestaffelt nach der Länge der Flüge: Bei Interkontinentalflügen reduziert sich die Entschädigung, wenn die Verspätung zwar über drei, aber unter vier Stunden liegt. Dies ergibt sich aus Artikel 7 Abs. 2 Buchstabe c) der Fluggastrechte-Verordnung. Iberia betreibt ein umfangreiches Netz an Interkontinentalflügen, insbesondere nach Lateinamerika, wodurch diese Regelung für viele Iberiaflüge relevant sein kann.

Bei kürzeren Flügen greifen die Kürzungen dagegen nur bei sehr geringen Verspätungen:

  • Kurzstrecke: Weniger als zwei Stunden Verspätung.
  • Mittelstrecke: Weniger als drei Stunden Verspätung.

Bei einer regulären Verspätung besteht in solchen Fällen ohnehin kein Anspruch – denn dieser setzt mindestens drei Stunden Ankunftsverspätung voraus. Die Kürzungsregeln betreffen daher hauptsächlich Flugstreichungen. Diese berechtigen nämlich grundsätzlich zur Entschädigung – außer der Ersatzflug kommt nur wenige Stunden später als der ausgefallene an. Genau für diese Fälle gilt die Halbierung der Entschädigung.

c. EU-Sonderregel für innereuropäische Langstrecken

Eine weitere Ausnahme gilt für längere Iberia-Flüge innerhalb Europas. Auch wenn die Flugstrecke über 3.500 km liegt, beträgt die maximale Entschädigung nur 400 € (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. b VO (EG) Nr. 261/2004). Der höhere Satz von 600 € für Langstrecken kommt nach dieser Vorschrift ausschließlich bei Interkontinentalflügen zur Anwendung.

Die mittlere Entschädigungshöhe gilt also auch für längere innereuropäische Verbindungen. Der Gesetzgeber rechtfertigt diese niedrigere Entschädigung damit, dass Passagiere bei Verspätungen innerhalb der EU weniger Schwierigkeiten mit Einreisevorschriften haben als bei interkontinentalen Reisen.

III. Varianten, um von Iberia Entschädigung zu erhalten

Wenn Iberia Ihren Flug stark verspätet hat, haben Sie unter den in Abschnitt I genannten Voraussetzungen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Doch welcher Weg führt am schnellsten zum Erfolg? Wir zeigen Ihnen die unterschiedlichen Optionen mit ihren Stärken und Schwächen.

Zunächst liefern wir dazu in diesem Abschnitt:

  1. einen kompakten Überblick über die Alternativen der Anspruchsdurchsetzung

Im Anschluss erläutern wir:

  1. wie zahlungsbereit Iberia auf Forderungen reagiert.
  2. welche Schritte Sie bei der eigenständigen Durchsetzung beachten sollten.
  3. ob sich die Beauftragung eines Fluggastportals für Ihren Fall eignet.
  4. was Schlichtungsstellen und andere Alternativen leisten.

1. Das Wichtigste in Kürze

Ihre Erfolgsaussichten auf eine Entschädigung hängen maßgeblich von der Ursache der Verspätung ab. Welche unterschiedlichen Vorgehensweisen in verschiedenen Szenarien ratsam sind, lässt sich wie folgt zusammenfassen: Wege zur Durchsetzung des Anspruchs auf Entschädigung gegen Iberia wegen Flugverspätung

a. Gute Chancen auf eine Zahlung

Bei klar erkennbaren internen Problemen von Iberia bestehen gewisse Chancen auf eine freiwillige Zahlung. Dies gilt am ehesten bei Verspätungen durch:

  • reguläre technische Defekte am Flugzeug ohne äußere Einwirkung (etwa eine Störung der Bordelektronik),
  • personelle Engpässe im normalen Flugbetrieb (beispielsweise krankes Kabinenpersonal).

Die Aussichten verbessern sich zusätzlich, wenn die Ankunftsverspätung deutlich über 4 Stunden liegt. In solchen eindeutigen Fällen können Sie mitunter selbst erfolgreich eine Entschädigung einfordern.

Sind Sie unsicher, ob Ihr Fall zu diesen Kategorien gehört? Unser Entschädigungsrechner analysiert Ihre Situation kostenlos:

Bei sehr klaren Fällen haben Sie zumindest die Chance, dass eine sachliche Nachricht über das Kontaktformular von Iberia reicht und die Airline freiwillig Entschädigung leistet. Nutzen Sie in solchen Fällen für Ihre Anfrage gerne unser Musterschreiben als Orientierung.

b. Schwierigere Durchsetzung

Komplizierter wird es bei weniger eindeutigen Fällen, etwa bei Verspätungen durch:

  • unbekannten oder mehrere zusammenwirkende Gründe;
  • Wetterprobleme;
  • Streiks an Flughäfen;
  • technische Probleme mit unklarer Ursache;
  • Verschiebungen der Startzeiten ohne Begründung.

Hier leistet Iberia in aller Regel nicht freiwillig, sondern beruft sich reflexartig auf „außergewöhnliche Umstände“ ohne nähere Begründung. In diesen Fällen empfehlen wir:

  1. eine erste Prüfung mit unserem Entschädigungsrechner;
  2. je nach Erfolgsaussichten eine sorgfältige Abwägung der Durchsetzungswege.

Bestätigt sich Ihr Anspruch grundsätzlich, stehen Ihnen vor allem drei Alternativen zur Verfügung:

Fluggastportal (Details hier):

  • minimaler Eigenaufwand durch Online-Antrag
  • bei Sofortentschädigern wie Ersatz-Pilot erhalten Sie eine Zahlung binnen weniger Tage
  • kein Kostenrisiko: Die Gebühr des Anbieters wird immer nur von der Auszahlung an Sie abgerechnet und nicht im Vorfeld oder gesondert verlangt.
  • Servicegebühr zwischen 25-50% der Entschädigung (bei Ersatz-Pilot maximal 29% inkl. MwSt.)

Eigenständige Klage (mehr dazu):

  • volle Entschädigungssumme ist möglich
  • hoher Zeitaufwand entsteht durch den selbst zu bearbeitenden Schriftverkehr
  • Prozessrisiko von mehreren hundert Euro besteht ohne Rechtsschutz
  • Verfahrensdauer beträgt oft 6-12 Monate

Schlichtungsstelle (Details):

  • kostenfrei ohne Prozessrisiko
  • Bearbeitungszeit dauert meist 3-6 Monate
  • Iberia muss die Vorschläge nicht akzeptieren
  • Keine erleichterte Durchsetzungsmöglichkeit besteht bei Verweigerung (um Iberia zu zwingen, bleibt nur, zusätzlich noch Klage zu erheben und ein Urteil zu erwirken)

2. Wie zahlungsbereit ist Iberia auf Entschädigungsforderungen?

Die Zahlungsbereitschaft von Iberia bei Entschädigungsansprüchen fällt nach Auswertung zahlreicher Erfahrungsberichte oft sehr zögerlich aus (Stand: 7.6.2025). Nur in absolut eindeutigen Fällen leistet die Airline freiwillig eine Ausgleichszahlung und selbst dann häufig nur nach mehrfacher Aufforderung. Immer wieder liest man in Kundenbewertungen, dass Iberia bei identischen Verspätungen manche Passagiere entschädigt, während anderen aus derselben Reisegruppe trotz mehrfacher Aufforderung keine Zahlung gewährt wird.

In der überwiegenden Zahl der Fälle berichten Passagiere von erheblichen Hürden bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Die Analyse von mehreren tausend Kundenbewertungen auf verschiedenen Portalen zeigt wiederkehrende Probleme:

  • monatelange Verzögerungen bei der Bearbeitung von Entschädigungsanträgen;
  • Ablehnung von Forderungen ohne konkrete Begründung;
  • häufige Berufung auf angeblich außergewöhnliche Umstände ohne Beleg;
  • standardisierte Antwortschreiben statt individueller Fallprüfung;
  • ausbleibende Reaktionen auf Nachfragen und Fristsetzungen.

Selbst in klaren Fällen, etwa bei technischen Defekten im normalen Flugbetrieb, zeigt sich Iberia oft wenig kompromissbereit. Die Airline scheint darauf zu setzen, dass viele Passagiere ihre berechtigten Ansprüche aus Zeitmangel nicht weiterverfolgen.

Beispielhafte Kundenerfahrungen

Das Zahlungsverhalten von Iberia bei Entschädigungsansprüchen ihrer Fluggäste zeigt sich in zahlreichen Erfahrungsberichten als problematisch. Ein besonders anschaulicher Fall vom Jahr 2024 (Review) betrifft einen Flug, bei dem Iberia erst vor Gericht ohne weiteren Widerstand einen Anspruch über 600 € anerkannte — ein Vorgehen, das die ursprüngliche Durchsetzung berechtigter Ansprüche erheblich verzögert.

Eine Familie schildert im Mai 2023 (Quelle: Trustpilot) ihre negativen Erfahrungen mit einem verlorenen Gepäckstück. Zwei Monate lang mussten sie auf eine Reaktion warten. Trotz vollständiger Einreichung aller Unterlagen wurde der Fall ohne erkennbaren Grund geschlossen. Die entstandenen Kosten für Ersatzbeschaffungen überstiegen dabei den ursprünglichen Entschädigungsanspruch deutlich.

Ein weiterer prägnanter Fall zeigt das systematische Vorgehen bei der Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen (Quelle: Trustpilot). Die Kundin berichtet von widersprüchlichen Antworten verschiedener Servicemitarbeiter und der mehrfachen Neuzuweisung von Fallnummern für denselben Anspruch. Nach sieben Wochen Bearbeitungszeit gab es noch immer keine Entscheidung, obwohl in den AGBs eine Bearbeitungszeit von 7 bis 21 Tagen angegeben wird.

Besonders deutlich wird die Verzögerungstaktik an einem Fall vom 11.10.2021 (Quelle: Trustpilot). Ein wegen Gepäckverlust betroffener Passagier wartete fast zwei Jahre auf die zugesagte Entschädigung. Der Betroffene berichtet: „Gepäckverlust vom 11.10.2021 (Flug Madrid -> München) ohne Entschädigung oder Antwort seitens IBERIA — Klage seit Feb 2022 über spanische Anwaltskanzlei! … IBERIA weigert sich, uns zu entschädigen, obwohl bereits verklagt. Un-glaub-lich! Wir werden niemals wieder mit IBERIA fliegen… In der ganzen Zeit gab es KEINE Stellungnahme von IBERIA, und der Koffer ist nun seit 2 Jahren verschwunden!“

Ein anderer dokumentierter Fall (Quelle: Trustpilot) zeigt, wie Iberia auch bei eindeutigen Ansprüchen die Zahlung verweigert. Nach einer Abweisung von einem Flug nach JFK mussten Passagiere 24 Stunden auf die nächste Verbindung warten. Der Kunde berichtet: „ABSOLUT DIE SCHLECHTESTE FLUGGESELLSCHAFT!!!! FLIEGEN SIE NIEMALS — & ICH MEINE NIEMALS — MIT DIESER AIRLINE. Wir wurden von einem Flug nach JFK abgewiesen und erst 24 h später auf einen Flug gesetzt. Nach EU-Gesetz stehen uns 600€ pro Ticket zu. Ich habe online mehrere Reklamationen eingereicht; Iberia forderte immer ‚den Grund‘ und gab jedes Mal einen anderen Grund an, nichts zahlen zu müssen.“

Eine bemerkenswerte Ausnahme bilden einige positive Erfahrungsberichte (Quelle: Trustpilot). So berichtet ein Passagier: „Unser Flug hatte 4 Stunden Verspätung wegen eines technischen Problems. Iberia hat vorbildlich reagiert — wir bekamen Verpflegung am Airport und nach der Reise habe ich über das Online-Formular Entschädigung beantragt. Keine 4 Wochen später waren 400 € auf meinem Konto. Vielen Dank an Iberia für den professionellen Umgang mit der Situation!“ Solche positiven Rückmeldungen sind jedoch selten.

Auch aktuelle Fälle aus dem Jahr 2025 (Quelle: Trustpilot) deuten auf keine grundlegende Verbesserung hin. Ein Kunde wartet seit mehreren Monaten auf seine Entschädigung. Nach acht Wochen und trotz vollständiger Bankdaten ist der Status seiner Rückzahlung noch immer „in Prüfung“. Die in den Geschäftsbedingungen versprochene Bearbeitungszeit von 7 bis 21 Tagen wird dabei deutlich überschritten.

Wie ist das Gesamtbild einzuschätzen?

Die Auswertung der Kundenerfahrungen zeigt, dass Iberia bei Entschädigungsansprüchen eine restriktive Linie verfolgt. Selbst berechtigte Forderungen werden häufig zunächst abgewiesen. Die Airline scheint systematisch darauf zu setzen, dass viele Passagiere ihre Ansprüche nach einer ersten Ablehnung nicht weiterverfolgen.

In der Regel zahlt Iberia erst, wenn Betroffene:

Es gibt vereinzelt auch Fälle schneller, freiwilliger Zahlungen. Diese bilden jedoch nach Auswertung der Kundenbewertungen die absolute Ausnahme. Die meisten Fluggäste müssen ihre Rechte mit professioneller Unterstützung durchsetzen.

Lassen Sie sich daher von einer ersten Ablehnung nicht entmutigen. Prüfen Sie stattdessen zunächst unabhängig, ob Ihr Anspruch berechtigt ist. Nutzen Sie dafür unseren kostenlosen Entschädigungsrechner:

3. So verfolgen Sie Ihre Ansprüche selbst

Wenn Sie Ihre Entschädigung eigenständig von Iberia einfordern möchten, helfen Ihnen unsere praktischen Durchsetzungstipps. Wir zeigen Ihnen:

  • wann sich der direkte Weg zur Airline für Sie lohnt;
  • wie Sie Ihre Forderung am besten einreichen;
  • welche kostenlosen Hilfsmittel Ihnen die Durchsetzung erleichtern.

a. Lohnt sich die eigenständige Durchsetzung?

Bevor Sie Zeit in die selbständige Anspruchsverfolgung investieren, sollten Sie zwei zentrale Fragen klären:

  1. Haben Sie überhaupt Anspruch auf Entschädigung?
  2. Wie realistisch ist eine freiwillige Zahlung durch Iberia?

Die erste Frage beantworten Sie schnell mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner – direkt online und ganz ohne Registrierung:

Alternativ können Sie auch manuell nachprüfen, ob die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Zur zweiten Frage: Wie wir in unserer Auswertung der Kundenberichte zum Zahlungsverhalten von Iberia gesehen haben, zahlt die Airline nur zögerlich und oft erst nach mehrfacher Aufforderung. Das bedeutet:

Die eigenständige Durchsetzung bietet sich aus unserer Sicht nur an bei sehr „klaren Fällen“ mit offensichtlichem Verschulden von Iberia (zum Beispiel eine Flugzeugpanne) und sehr langer Verspätung (zum Beispiel Ankunft erst einen Tag später). Nur in solchen Konstellationen ist uns bekannt, dass Iberia einmal außergerichtlich eine Entschädigung leistet (und auch hier scheint es eher die Ausnahme zu sein).

Eher abzuraten von Durchsetzungsversuchen auf eigene Faust ist, wenn im Dunkeln bleibt, ob man die Ursache der Verspätung tatsächlich der Airline vorwerfen kann. Gleiches gilt, wenn sich die Ankunftsverzögerung nur auf 3-4 Stunden belief und kurzfristig kaum schnellere Beförderungsalternativen bestanden, die zu nutzen die Airline möglicherweise versäumte. Hier drohen:

  • hoher Zeitaufwand für Schriftverkehr;
  • zermürbende Korrespondenz mit dem Kundenservice und
  • unsichere Erfolgsaussichten trotz aller Mühen.

Ein Fluggastportal zu beauftragen, kann dann sinnvoll sein, vor allem wenn:

  • die Verspätungsursache Ihnen nicht benannt wurde oder
  • Iberia Ihre Anfragen ignoriert oder
  • die Airline sich pauschal auf außergewöhnliche Umstände beruft.

b. Die effektivsten Wege zur eigenständigen Durchsetzung

Wie können Sie Ihre Entschädigung von Iberia am erfolgreichsten selbst einfordern? Aus den Erfahrungen vieler Passagiere und unserer langjährigen Expertise haben sich diese sechs Grundregeln bewährt:

  1. Vermeiden Sie Briefpost, Chat und Telefon zum Anfordern Ihrer Entschädigung.
  2. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme Iberias Online-Portal oder
  3. Setzen Sie E-Mails als Alternative ein.
  4. Verwenden Sie ein professionelles Aufforderungsschreiben.
  5. Bleiben Sie bei demselben Kommunikationsweg.
  6. Prüfen Sie nach einer erfolglosen Mahnung andere Optionen.

Lassen Sie uns diese Schritte im Detail betrachten:

(i.) Warum Briefpost, Telefon und Chat nicht zu empfehlen sind

Ein Brief mag zwar seriös wirken, verzögert aber die Bearbeitung Ihrer Entschädigung nur unnötig. Denn:

  • Der Kundenservice von Iberia arbeitet dezentral aus Service-Centern in verschiedenen Ländern.
  • Post an den Hauptsitz in Madrid muss erst die zentrale Poststelle durchlaufen.
  • Alle Briefe werden dort eingescannt und digital an die zuständigen Kundendienstmitarbeiter weitergeleitet.
  • Es drohen im Zuge dieses Prozederes Verzögerungen und Zuordnungsprobleme.

Der vermeintliche Vorteil eines förmlichen Schreibens verpufft also. Ein Brief landet am Ende bestenfalls als Scan beim Sachbearbeiter. Den zusätzlichen Aufwand und die Portokosten können Sie sich also sparen.

Auch der Kundendienst per Telefon und der WhatsApp-Chatbot (+34 676 67 60 04) bringen Sie nicht weiter. Die Mitarbeiter dort verweisen in der Regel nur auf das Online-Kontaktformular. Eine direkte Zusage der Entschädigung ist auf diesen Wegen praktisch ausgeschlossen. Nach Auswertung zahlreicher Erfahrungsberichte sind keine Fälle bekannt, in denen eine telefonische Anfrage zum Erfolg führte.

(ii.) Online-Portal als von Iberia empfohlener Weg

Das digitale Reklamationsformular im Online-Portal von Iberia bietet neben der E-Mail-Kommunikation den direktesten Weg für Ihre Forderung. Sie finden es unter der Rubrik „Reklamationen“ → „Annullierungen, Verspätungen und Flugänderungen“. Die Vorteile dieses Kontaktweges liegen auf der Hand:

  • geführte Eingabe zur Erfassung der relevanten Flugdaten;
  • automatische Zuweisung einer Fallnummer zur späteren Nachverfolgung;
  • zielgerichtete Weiterleitung des Entschädigungsantrags an die richtige Fachabteilung.

Iberia empfiehlt diesen Weg offiziell als Anlaufstelle für Entschädigungsanträge. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei der Auswahl der Kategorie „Verspäteter Flug“ oder „Flug storniert“ wählen sollten, um zum richtigen Formular zu gelangen.

(iii.) E-Mail als Alternative

Funktioniert der Online-Antrag nicht oder erhalten Sie keine Reaktion, können Sie Ihre Forderung alternativ per E-Mail an den Kundendienst von Iberia einreichen. Für deutschsprachige Kunden hat sich die Adresse customercontactde@iberia.com bewährt.

Für die textliche Gestaltung der E-Mail empfehlen wir folgende Elemente, um maximale Wirkung zu entfalten:

  • Wählen Sie eine aussagekräftige Betreffzeile mit Flugnummer und Datum des Problemfluges sowie Buchungscode;
  • Hängen Sie die Buchungsbestätigung als PDF an;
  • Benennen Sie im Text knapp und sachlich die wesentlichen Fakten, aus denen sich ergibt, dass alle Entschädigungsvoraussetzungen erfüllt sind (v.a. hinreichende Verspätung, Flugstrecke innerhalb der EU und das Fehlen außergewöhnlicher Umstände als Ursache).

Die E-Mail sollte ferner:

  • ein konkretes Zahlungsziel nennen (14-21 Tage sind üblich);
  • den genauen Entschädigungsbetrag aufführen;
  • alle relevanten Dokumente als Anhang enthalten (d.h. v.a. Ihre Reiseunterlagen und, bei einer Verspätungsdauer von kaum mehr als 180 Minuten möglichst einen Nachweis dafür, dass die 3-Stunden-Grenze überschritten wurde).
(iv.) Mit professionellem Musterschreiben zum Erfolg

Ein durchdachtes Mahnschreiben an Iberia erhöht Ihre Chancen auf Entschädigung. Nutzen Sie unser kostenloses Musterschreiben als Basis – Sie können es mit wenigen Klicks auf Ihren Fall anpassen:

Unser Musterbrief bietet folgende Vorzüge:

  • fundierte rechtliche Argumentation;
  • präzise Bezüge zur Anspruchsgrundlage und den Rechtsvoraussetzungen in der EU-Verordnung 261/2004;
  • strukturierte Darstellung Ihres Verspätungsfalls;
  • zeitsparende Anpassung der konkreten Falldaten über den Online-Generator.

Besonders wichtig bei Iberia: Das Schreiben enthält alle juristisch relevanten Punkte, die später auch vor Gericht eine Rolle spielen könnten. Erfahrungsgemäß reagiert Iberia eher auf Schreiben, die eine fundierte rechtliche Kenntnis erkennen lassen. Dies ist gerade dann wichtig, wenn Sie eine eigenständige gerichtliche Verfolgung mit oder ohne Anwalt in Betracht ziehen und schon wertvolle Vorarbeit für die Ausarbeitung Ihrer späteren Klage leisten wollen.

(v.) Bleiben Sie bei einem Kommunikationsweg

Nach einigen Tagen ohne Antwort mag ein Anruf oder Chat verlockend erscheinen, um bei Iberia „nachzuhaken“. Doch diese vermeintlichen Abkürzungen führen selten zum Ziel.

Die häufigsten Probleme sind folgende:

  • Die deutsche Service-Hotline (+49 (0)69 50073874) ist oft überlastet und die Wartezeiten sind dementsprechend lang;
  • Den Servicemitarbeitern fehlt regelmäßig die Befugnis, eine Entschädigung am Telefon zuzusagen;
  • Versprechen, das Anliegen weiterzuleiten, bleiben unverbindlich. Kundenberichten nach zu urteilen, bleibt die Wirkung zweifelhaft.

Daher unser Tipp: Bleiben Sie bei Ihrem ursprünglichen Kommunikationsweg (Online-Portal oder E-Mail). Verweisen Sie in Ihrer Nachfrage auf die Vorgangsnummer Ihrer ersten Anfrage. So landet Ihre Erinnerung direkt beim zuständigen Sachbearbeiter und Sie haben einen lückenlosen Nachweis Ihrer Bemühungen.

(vi.) Nach ersten erfolglosen Mahnung Herangehensweise ändern

Reagiert Iberia auf Ihre Mahnung gar nicht oder nur mit Standardfloskeln? Dann sollten Sie keine weitere Zeit mit endlosen Erinnerungen verschwenden. Ein fortgesetzter E-Mail-Austausch bringt Sie hier kaum weiter. Nach Analyse der Kundenerfahrungen sind keine Beispiele bekannt, in denen wiederholtes Nachhaken zum Erfolg führte, wenn dieser sich nicht spätestens nach der ersten Zahlungserinnerung einstellte. Insbesondere eine Ablehnung der Airline kann man als endgültig verstehen.

Stattdessen bieten sich in solchen Situationen drei wirksamere Alternativen an:

  1. der Gang zum Anwalt,
  2. die Beauftragung eines Fluggastportals oder
  3. ein Schlichtungsverfahren (wobei Iberia sich nur in Spanien an der AESA-Schlichtung beteiligt).

c. Diese kostenlosen Tools unterstützen dabei, von Iberia entschädigt zu werden

Zwei besonders nützliche Online-Werkzeuge erleichtern Ihnen die eigenständige Durchsetzung gegenüber Iberia:

  1. ein Entschädigungsrechner, um herauszufinden, ob Ihnen ein Entschädigungsanspruch zusteht; 
  2. ein individualisierbares Musterschreiben als Basis für Ihre Aufforderung gegenüber der Airline.

Beide Hilfsmittel betrachten wir in den nächsten Abschnitten genauer.

(i.) Prüfen Sie Ihren Anspruch online

Ein Entschädigungsrechner hilft Ihnen, schnell und kostenfrei herauszufinden, ob Ihnen eine Ausgleichszahlung zusteht. Mittlerweile bieten viele Fluggastportale einen solchen Online-Check an. Unser eigenes Tool können Sie direkt hier nutzen:

Unser Rechner kombiniert Benutzerfreundlichkeit mit einer tiefgehenden rechtlichen Analyse. Anders als bei vielen Konkurrenzprodukten, etwa von Airhelp oder Flightright, benötigen Sie bei uns keine Registrierung. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ohne persönliche Daten preiszugeben. Im Hintergrund gleicht der Rechner Ihre Angaben automatisch mit Flugdatenbanken ab und prüft systematisch auf außergewöhnliche Umstände.

Zwar stellen auch ADAC und mehrere Verbraucherzentralen der Länder Online-Rechner bereit. Diese weisen jedoch entscheidende Schwächen auf. Sie prüfen die Verspätungsursachen nur oberflächlich anhand der Nutzerangaben – problematisch, wenn Passagiere den genauen Grund gar nicht kennen. Ohne automatische Flugdatenabfrage müssen sich diese Rechner bei der Ankunftsverspätung allein auf die Eingaben der Nutzer verlassen.

Besonders bei technischen Problemen als Verspätungsursache zeigen sich die Grenzen vereinfachter Rechner. Sie unterscheiden meist nur schematisch zwischen beherrschbaren und unbeherrschbaren Umständen. Die rechtlich wichtige Differenzierung etwa zwischen Beschädigungen durch Fremdkörper (meist außergewöhnlicher Umstand) und normalem Verschleiß (gewöhnlicher Umstand) bleibt dabei auf der Strecke. Damit droht eine verzerrte Einschätzung des Entschädigungsanspruchs gegen Iberia.

(ii.) Musterschreiben für Ihre Forderung

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Iberia bieten wir Ihnen ein bewährtes Musterschreiben:

Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie in wenigen Minuten ein professionelles Anschreiben. Unser Musterbrief überzeugt durch:

  • praxiserprobte Formulierungen für E-Mail und Beschwerde-Nachricht im Online-Portal
  • juristisch fundierte Argumentation
  • Konzentration auf die wichtigsten Flugdaten
  • klare, sachliche Tonalität

Ein besonderer Vorteil: Das Schreiben beschränkt sich auf die wesentlichen Angaben – allen voran Ihre Buchungsnummer. Mit dieser kann Iberia alle relevanten Details direkt im System abrufen. Sie ersparen sich das mühsame Zusammensuchen weiterer Unterlagen.

Das Musterschreiben ist speziell auf die Besonderheiten von Iberia abgestimmt. Es berücksichtigt die typischen Ablehnungsgründe der Airline und enthält bereits passende Gegenargumente. Auf Wunsch erstellen wir das Schreiben auch auf Spanisch oder Englisch, was bei Iberia die Erfolgsaussichten zusätzlich erhöhen kann.

4. Wie Fluggastportale Sie unterstützen können

Statt selbst den Papierkrieg mit der Airline zu führen, können Sie Ihre Entschädigungsansprüche gegen Iberia auch von Fluggast-Experten durchsetzen lassen. Spezialisierte Fluggastportale übernehmen dann die komplette Durchsetzung für Sie, ohne dass Sie ein Kostenrisiko tragen.

Die Arbeitsweise von Ersatz-Pilot und über 20 anderen deutschen Anbietern folgt dabei einem ähnlichen Grundmuster: Sie prüfen Ihren Fall zunächst kostenlos auf Erfolgsaussichten. Anschließend übernehmen sie die gesamte Kommunikation mit der Airline und setzen Ihre Ansprüche notfalls auch vor Gericht durch. Das Kostenrisiko tragen dabei die Portale. Sie zahlen nur im Erfolgsfall eine Provision, das heißt nur wenn das Fluggastportal Ihnen eine Entschädigung auszahlt wird davon eine Service-Gebühr abgezogen. Sonst fallen keine Kosten an.

Allerdings unterscheiden sich die Anbieter erheblich in ihrer Preisgestaltung, den Auszahlungsfristen und der Kundenzufriedenheit. Für Ihre Entscheidung ist besonders ein Aspekt wichtig: Es gibt zwei grundsätzlich verschiedene Geschäftsmodelle:

Sofortentschädiger wie Ersatz-Pilot:

  • kaufen berechtigte Ansprüche direkt auf
  • zahlen innerhalb weniger Tage nach positiver Prüfung
  • verzichten auf Rückforderung bei gescheiterter Durchsetzung
  • berechnen dafür eine etwas höhere Provision

Inkasso-Portale wie Flightright arbeiten nach einem anderen Prinzip:

  • zahlen erst nach erfolgreicher Durchsetzung bei der Airline
  • benötigen oft mehrere Monate, besonders wenn geklagt werden muss
  • tragen dafür das komplette Kostenrisiko
  • berechnen meist eine etwas niedrigere Provision

Um Ihnen die Wahl zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Fakten zu den verschiedenen Anbietern zusammengestellt. In unserem Vergleich der wichtigsten Fluggastportale finden Sie eine wertungsfreie Gegenüberstellung von:

  • Provisionen und Gebühren;
  • üblichen Wartezeiten bis zur Auszahlung und
  • öffentlichen Kundenbewertungen.

Zusätzlich empfehlen wir unabhängige Tests durch:

  • den Ratgeber Finanztip,
  • die Stiftung Warentest auf test.de (kostenpflichtiger Artikel) und
  • das Verbraucherportal Qamqam.

Aufschlussreich sind daneben die Kundenbewertungen der einzelnen Anbieter auf Trustpilot.

5. Alternative Wege zur Durchsetzung

Wenn weder die eigenständige Durchsetzung noch ein Fluggastportal für Sie in Frage kommen, stehen Ihnen drei weitere Möglichkeiten offen, um Ihre Entschädigung von Iberia zu erhalten:

  1. die Beauftragung eines Anwalts für den Rechtsweg;
  2. ein kostenfreies Schlichtungsverfahren;
  3. eine Beschwerde bei den Luftfahrtbehörden.

Sehen wir uns die Vor- und Nachteile dieser Alternativen genauer an:

a. Mit anwaltlicher Hilfe vor Gericht

Reagiert Iberia auf keine Ihrer Aufforderungen, können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Der Vorteil gegenüber einem Fluggastportal: Bei einem Sieg erhalten Sie die volle Entschädigungssumme, da keine Servicegebühr anfällt. Die Airline muss dann auch Ihre Anwaltskosten übernehmen.

Allerdings tragen Sie als Kläger das Prozessrisiko selbst. Die Höhe des Risikos hängt von Ihrem Versicherungsschutz ab:

Mit Rechtsschutzversicherung:

  • Grundsätzlich trägt die Versicherung die Kosten Ihres Anwalts und übernimmt die Gerichtskosten.
  • Sie zahlen lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung; diese wird jedoch erstattet, wenn das Gericht der Klage stattgibt.
  • Auch bei einer Niederlage hält Sie der Versicherer abgesehen hiervon von den Prozesskosten frei – einschließlich der gegnerischen Anwaltsgebühren.

Ohne Rechtsschutzversicherung:

  • Sie müssen Gerichts- und Anwaltskosten selbst vorstrecken.
  • Bei einem Streitwert von 400 € fallen etwa 200-300 € Vorauszahlungen an (Gerichtsgebühren: 114 €, Honorar des eigenen Anwaltes: 76-143 € plus Mehrwertsteuer).
  • Im Erfolgsfall muss Iberia diese Auslagen erstatten.
  • Bei Niederlage bleiben Sie auf allen Kosten sitzen und müssen zusätzlich den gegnerischen Anwalt bezahlen (§ 91 Zivilprozessordnung).

b. Schlichtungsverfahren als Alternative

Eine kostenfreie und risikoarme Alternative zum Gerichtsweg bietet das Schlichtungsverfahren. Für Iberia-Kunden stehen hierbei zwei Optionen zur Verfügung:

Die Vorteile des Schlichtungsverfahrens überzeugen:

  • komplett kostenfrei für Sie.
  • kein Anwalt notwendig.
  • unkomplizierte Online-Antragstellung.
  • verbraucherfreundliche Entscheidungspraxis.

Allerdings sollten Sie wissen: Die Schlichtungsvorschläge sind rechtlich nicht bindend. Anders als bei einem Gerichtsurteil kann Iberia die Zahlung trotz positiver Schlichtungsentscheidung verweigern. Dabei zeigt sich ein Unterschied zwischen den Schlichtungsstellen: Iberias Beteiligung am spanischen AESA-Verfahren gilt als verbindlicher als die Teilnahme an der deutschen SÖP-Schlichtung, die oft ignoriert wird.

Außerdem können Sie nicht ohne Weiteres eine Schlichtung einleiten. Es gelten folgende wichtige Voraussetzungen für die Schlichtung:

  • Sie müssen sich zuvor direkt an Iberia gewandt haben.
  • Seit Ihrer Forderung müssen mindestens 2 Monate vergangen sein.
  • Der Antrag bei der SÖP muss innerhalb eines Jahres nach dem Flug gestellt werden, bei der AESA innerhalb eines Jahres nach Einreichen der Beschwerde bei Iberia.
  • Parallel darf kein Gerichtsverfahren laufen.

Erfüllen Sie diese Bedingungen? Dann können Sie Ihren Schlichtungsantrag direkt online einreichen.

c. Beschwerdemöglichkeiten

Ergänzend zu den bereits genannten Wegen können Sie über behördliche Kanäle oder in den sozialen Netzwerken zusätzlichen Druck aufbauen:

(i.) Beschwerde bei Luftfahrtbehörden

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) überwacht als zuständige Behörde in Deutschland auch die Aktivitäten von Iberia. Eine Beschwerde dort kann sinnvoll sein, hat aber klare Grenzen:

  • Wenn Airlines berechtigte Entschädigungen verweigern, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
  • Das LBA kann in solchen Fällen ein Bußgeldverfahren gegen Iberia einleiten.
  • Ihren konkreten Entschädigungsanspruch kann die Behörde jedoch nicht durchsetzen.
  • Die Beschwerde dient somit nur als ergänzendes Druckmittel.

Alternativ oder zusätzlich können Sie sich auch an die spanische Luftfahrtbehörde AESA wenden, die als Heimatbehörde von Iberia möglicherweise mehr Einfluss ausüben kann.

(ii.) Feedback in der Öffentlichkeit

Sie können Ihre Erfahrungen zudem auf Bewertungsportalen wie Trustpilot und in sozialen Medien teilen, wenn Iberia die Entschädigung verweigert. Im Gegensatz zu vielen anderen Airlines reagiert Iberia gelegentlich auf öffentliche Kritik, insbesondere über X (@Iberia) oder Facebook:

  • Öffentliche Beschwerde können dazu führen, dass der Social-Media-Kundenservice Ihren Fall priorisiert.
  • Eine höfliche aber bestimmte Darstellung Ihres Problems kann helfen.
  • Die Erfolgsaussichten sind zwar nicht garantiert, aber besser als bei vielen anderen Airlines.

Falls Sie öffentlich Kritik üben möchten, beachten Sie einige wichtige Regeln:

  • beschränken Sie sich auf nachweisbare Fakten.
  • formulieren Sie sachlich und angemessen.
  • verzichten Sie auf Übertreibungen oder persönliche Angriffe.

Ein Verstoß gegen diese Grundsätze kann dazu führen, dass Plattformen Ihre Beiträge löschen, Ihr Konto verwarnen oder sogar sperren. Das hilft niemandem und lenkt nur von Ihrem berechtigten Anliegen ab.

IV. Das optimale Musterschreiben für Ihre Entschädigung von Iberia

Nutzen Sie unseren kostenlosen Generator für ein professionelles Anschreiben an Iberia. Nach einer kurzen Eingabe Ihrer Flugdaten erhalten Sie per E-Mail einen individuell auf Ihren Fall zugeschnittenen Brief mit allen wichtigen Informationen und den richtigen Kontaktdaten.

Wir erstellen das Schreiben auf Englisch. Die Airline akzeptiert laut ihrer Website auch Beschwerden auf Deutsch, reagiert aber erfahrungsgemäß schneller und zuverlässiger auf Anfragen auf Spanisch oder Englisch.

Sie haben zwei Optionen:

  • sofort alle Daten eingeben für ein komplett personalisiertes Schreiben oder
  • eine Blankoversion anfordern und Details später selbst ergänzen.

Unser Rat: Prüfen Sie vor dem Versand des Musterbriefs mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner Ihre Ansprüche. So können Sie z.B. bei einer ablehnenden Reaktion von Iberia besser abschätzen, ob diese berechtigt ist oder die Entschuldigungsgründe nur vorgeschoben sind. Die Analyse erfordert keine Registrierung, benötigt nur wenige Minuten und gibt Ihnen mehr Klarheit dazu, ob Ihnen eine Flugentschädigung von Iberia zusteht:

Hier nun unser Musterschreiben-Generator:

V. Häufige Fragen und kurze Antworten zur Entschädigung auf verspäteten Iberia-Flügen

Iberia zahlt nicht bei Flugverspätung, wie bekomme ich Entschädigung?  

Wenn Iberia Ihre Entschädigung verweigert, haben Sie mehrere Optionen: Beauftragen Sie ein Fluggastportal wie Ersatz-Pilot, das Ihnen ohne Kostenrisiko schon nach wenigen Tagen eine Entschädigung auszahlt. Alternativ können Sie die spanische Schlichtungsstelle AESA oder die deutsche SÖP anrufen oder einen Anwalt beauftragen. Mehr zur Durchsetzung  

Wie erreiche ich den Kundenservice von Iberia?  

Sie erreichen den Iberia-Kundenservice in Deutschland unter +49 (0)69 50073874 (täglich 9-20 Uhr auf Deutsch). Alternativ nutzen Sie das Reklamationsformular auf der Webseite unter „Reklamationen“ → „Annullierungen, Verspätungen und Flugänderungen“ oder schreiben eine E-Mail an customercontactde@iberia.com. WhatsApp-Support ist über +34 676 67 60 04 möglich.

Welche Erfahrung machen Iberia-Kunden beim Einfordern von Entschädigung wegen Verspätung?  

Die Erfahrungen sind gemischt: Manche Kunden erhalten nach 4-8 Wochen eine Entschädigung, die meisten berichten jedoch von erheblichen Schwierigkeiten. Iberia weist Ansprüche oft mit Verweis auf „außergewöhnliche Umstände“ zurück und zahlt häufig erst nach Einschaltung eines Fluggastportals, Anwalts oder einer Schlichtungsstelle. Mehr zum Zahlungsverhalten

Welche Rechte gegen Iberia habe ich, wenn sich mein Gepäck verspätet?  

Bei Gepäckverspätung haben Sie Anspruch auf Erstattung notwendiger Ersatzkäufe bis ca. 1.400 € nach dem Montrealer Übereinkommen. Melden Sie den Verlust sofort am Flughafen (PIR-Formular) und stellen Sie innerhalb von 21 Tagen einen schriftlichen Antrag bei Iberia. Bewahren Sie alle Kaufbelege auf und dokumentieren Sie den Wert des verspäteten Gepäcks.

Wie bekommt man von Iberia eine Entschädigung, wenn man den Anschlussflug verpasst?  

Bei einer Buchung mit durchgehendem Ticket (ein Buchungscode) haben Sie Anspruch auf 250-600 € Entschädigung, wenn Sie wegen einer Verspätung des ersten Fluges den Anschluss verpassen und mit über 3 Stunden Verspätung am Endziel ankommen. Bei separaten Tickets besteht meist kein Anspruch. Mehr zu Anschlussflügen

Wie kann ich bei Iberia eine Reklamation wegen Verspätung fordern?  

Nutzen Sie das Reklamationsformular auf Iberias Webseite unter „Reklamationen“ → „Annullierungen, Verspätungen und Flugänderungen“. Alternativ können Sie eine E-Mail an customercontactde@iberia.com senden. Fügen Sie Buchungscode, Flugnummer, Datum und Details zur Verspätung bei. Unser Musterschreiben bietet eine optimale Vorlage.

Wo finde ich bei Iberia ein Formular zum Einfordern der Entschädigung?  

Das Entschädigungsformular finden Sie auf der Iberia-Website unter dem Menüpunkt „Hilfe“. Wählen Sie dort „Reklamationen“ und dann die Kategorie „Annullierungen, Verspätungen und Flugänderungen“. Folgen Sie den Anweisungen und füllen Sie alle erforderlichen Felder aus. Alternativ können Sie unser Musterschreiben verwenden.

Wie kann ich bei Iberia Entschädigung beantragen?  

Beantragen Sie Entschädigung über das Online-Formular auf iberia.com, per E-Mail an customercontactde@iberia.com oder schriftlich. Geben Sie Flugnummer, Datum, Buchungscode und Verspätungsdetails an. Nutzen Sie unser Musterschreiben als Vorlage. Alternativ lassen Sie einen Dienstleister wie Ersatz-Pilot die Entschädigung einfordern. Mehr zur Durchsetzung

Unter welchem Kontakt kann ich von Iberia eine Rückerstattung fordern?  

Für Rückerstattungsansprüche nutzen Sie das Online-Formular unter „Reklamationen“ auf der Iberia-Website oder kontaktieren den Kundenservice per E-Mail an customercontactde@iberia.com. Für deutschsprachige Kunden ist auch der telefonische Kontakt unter +49 (0)69 50073874 möglich. Geben Sie stets Ihre Buchungsnummer und den Grund Ihrer Forderung an.

Über die Verfasserin

Laura Held verfasste diesen Beitrag am 07.06.2025. Sie arbeitet seit 2021 bei Ersatz-Pilot und schreibt regelmäßig Ratgeberbeiträge zu Fluggastrechten. Als vielfliegende Mitarbeiterin kennt sie die Herausforderungen bei Flugverspätungen aus erster Hand und weiß, wie Passagiere ihre Rechte am besten durchsetzen.

Die juristische Prüfung des Artikels übernahm Dr. Christopher Wekel. Der Rechtsanwalt der Hamburger Kanzlei Pale Bridge berät Ersatz-Pilot in allen reiserechtlichen Fragen. Er analysiert für das Portal kontinuierlich die aktuelle Rechtsprechung zu Fluggastrechten und erstellt rechtliche Gutachten.

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