Vergangene Woche konnten wir wie gewohnt einige Direktentschädigungen für Flugunregelmäßigkeiten auf Kurzstreckenflügen auszahlen, darunter für diejenige auf FR164 am 23.9.2017. Die Verspätung dieses Fluges von deutlich über drei Stunden berechtigt betroffene Reisende nach unserer Einschätzung zu einer Ersatz-Zahlung i.S.v. Art. 7 FluggastrechteVO. Grund hierfür ist, dass die Verzögerung nicht auf unbeherrschbare Umstände zurückgeht. Anders als für Faktoren wie höhere Gewalt hat eine Airline nämlich dafür einzustehen, dass sie einen Flug im Rahmen des Zumutbaren reibungslos durchführt. Da dies vorliegend nicht der Fall war, hat Ersatz-Pilot in der letzten Woche erste Direktzahlungen an Passagiere überwiesen, die mit Flug FR164 am 23.9.2017 von Berlin (Schönefeld) nach Brüssel gereist sind.

Wer auf derselben Verbindung gleichermaßen mit deutlicher Verspätung in Belgien landete, sei ermuntert, seine Daten in unserem Entschädigungsrechner anzugeben und für sich ebenfalls eine Direktzahlung zu beantragen. Es genügt hierfür, die erfragten Auskünfte in unserem Online-Formular zu erteilen und ein Ticket oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis hochzuladen. Dies sollte lediglich 5 bis 10 Minuten dauern. Weitere Schritte sind nicht erforderlich. Selbstverständlich ist die Beantragung einer Entschädigung kostenfrei. Wir hoffen, Fluggästen dadurch zur raschen Entschädigung der Unannehmlichkeiten zu verhelfen, die sie verspätungsbedingt auf FR164 am 23.9.2017 erlitten haben.