Informationen zu Flug von nach : Flugdaten, Fluggastrechte, etc.

Diese Seite liefert einen Komplettüberblick über alle relevanten Informationen zum Ryanair-Flug mit der Flugnummer . In den nachstehenden Abschnitten finden Sie

1. Daten und Tracking zum Flug

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2. Rechte von Reisenden auf Flug

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3. Hilfe bei Problemen mit Flug

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1. Flugdaten

Die nachstehende Übersicht der Flugdatenbank Airportia zeigt die Abflugs- und Landezeiten der aktuellsten Flüge auf der Verbindung vom Flughafen zum Flughafen . Wenn Sie auf einen der Flüge klicken, finden sie nähere Detailangaben, z.B. zu den Gates am Start- und Zielort, zum eingesetzten Flugzeugtyp und zur Flugzeit.


Den Verlauf des aktuellsten Fluges unter der Flugnummer kann man alternativ auch gut über das Portal Flightstats verfolgen.

Unter dem Link finden sich während des Flugverlaufs ein Live-Tracker mit Karte. Außerdem liefert Flightstats minutengenaue Angaben zum Abflugs- und Ankunftsgate, zu den Flugzeiten und zur Flughöhe für den jeweils aktuellsten Flug .

Unter „Flight Details“ finden Sie auf Flightstats.com außerdem Angaben zur Tailnumber des jeweils für Flug verwendeten Flugzeugs. Wie pünktlich der Flug für gewöhnlich ist, lässt sich ansonsten unter dem Link „On-Time Performance“ einsehen.

Eine übersichtliche Darstellung der letzten Flüge auf der Verbindung kann außerdem der verlinkten Datenbank von Flightradar24 entnommen werden.

Hier lässt sich der Verlauf der letzten Flüge außerdem anhand einer Karte nachvollziehen, wenn man neben dem Listungseintrag eines Fluges jeweils auf „Play“ klickt. Zieht man mit dem Cursor das Flugsymbol zwischen Start- und Zielort hin und her, kann man beispielsweise die Flughöhe und die Fluggeschwindigkeit für jede Minute des Fluges ablesen.

Die Sitzverteilung auf dem Ryanair-Flug ändert sich je nachdem, welches Flugzeug an einem bestimmten Tag eingesetzt wird. Die präziseste Auskunft zum Sitzplan auf Ihrer jeweiligen Verbindung können Sie deshalb jeweils beim Online-Check-in einsehen. Dieser ist mit ihren Buchungsdaten unter dem Link möglich. Vor dem Online-Check-in können Sie einen ungefähren Sitzplan ansonsten über die Webseite Seatguru.com abfragen. Geben Sie dazu Ihre Flugnummer und Ihr Flugdatum auf der Homepage von Seatguru ein.

Lässt sich im Vorfeld des Fluges noch nicht ermitteln, welche Maschine auf der Verbindung an Ihrem Flugtag eingesetzt werden soll, finden Sie alternativ unter folgendem Link eine Aufstellung über sämtliche Flugzeugtypen, die die Fluggesellschaft Ryanair in ihrer Flotte nutzt.

Dazu sind auf Seatguru ebenfalls jeweils Pläne zur Verteilung der Sitzplätze hinterlegt.

Gerade wenn Sie die Daten zu einem älteren Ryanair-Flug auf der Verbindung suchen, empfiehlt sich ein Blick in die Flugdatenbank Flightera. Hier finden Sie zu allen Einzelflügen der Route zwischen dem Flughafen und dem Flughafen die geplanten und tatsächlichen Start- und Landezeiten sowie weitere wesentliche Eckdaten zum Flugverlauf.

2. Fluggastrechte

Entschädigung bei Problemen auf Flug

War der Flug um mehr als drei Stunden verspätet oder fiel er kurzfristig aus, ergibt sich für betroffene Reisende mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf eine Ersatzpauschale gegen die ausführende Fluggesellschaft Ryanair in Höhe von €. Eine solche Kompensation gewährt die Fluggastrechte-Verordnung der EU nämlich zum Ausgleich der Unannehmlichkeiten einer schweren Flugunregelmäßigkeit – unabhängig davon, ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

Der Anspruch auf die Ausgleichszahlung scheidet nur ausnahmsweise aus, wo sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt berufen kann. Bei den letzten Unregelmäßigkeiten auf der Verbindung lassen sich solche Vorfälle aber nicht auf den ersten Blick erkennen. Ansonsten hängt die Entschädigungsberechtigung nur von einigen individuellen Flugumständen des einzelnen Reisenden ab.

Welchen Fluggästen eine Forderung entstanden ist, ermittelt unser Entschädigungsrechner automatisiert anhand einiger Angaben. Die Sichtung des Fluges auf eine Entschädigungsberechtigung dauert in unserem Online-Formular nur wenige Minuten. Betroffenen Passagieren auf der Flugverbindung bieten wir für ihr Fluggastrecht bei positiver Prüfung eine direkte Ausgleichszahlung wenige Tage nach der jeweiligen Anfrage. Sie erspart Fluggästen die eigenständige Auseinandersetzung mit der Fluggesellschaft und fällt dabei höher aus als die Sofortentschädigung, die die uns bekannten Mitbewerber gewähren.

Wer sich deshalb näher für unseren Service interessiert, sei ermuntert, seinen Flug im Entschädigungsrechner schnell und kostenfrei zu prüfen. Nähere Erläuterungen zu den Entschädigungsbedingungen von Ersatz-Pilot erhalten Sie auf der verlinkten Seite.

Erstattung des Ticketpreises für Flug

Wenn Sie als Passagier des Fluges weder auf diesem noch auf einer Ersatzverbindung befördert werden, haben Sie in den allermeisten Fällen Anspruch auf die Erstattung Ihres Ticketpreises – und zwar egal, ob Ryanair den Flug zum Beispiel coronabedingt ausfallen lässt oder ob Sie selbst Ihre Buchung stornieren.

Storniert Ryanair den Flug selbst, beispielsweise aufgrund der Corona-Infektionslage, hat ein Passagier Anspruch auf die vollständige Erstattung des Ticketpreises. Für solche Fälle bietet die Airline bereits von sich aus drei verschiedene Optionen an:

1. Rückerstattung des Buchungspreises: Bei dieser Variante bekommt der Fluggast den vollen Preis für den stornierten Flug als Barerstattung in bar zurückgezahlt. Dafür muss er auf der Ryanair-Homepage das entsprechende Formular für den Erstattungsantrag ausfüllen, der anschließend bearbeitet wird.

2. Gutschein: Ryanair stellt dem Passagier einen Gutschein im Wert des Ticketpreises aus, der für gewöhnlich 12 Monate gültig ist.

3. Kostenlose Umbuchung: Der Passagier kann gebührenfrei auf einen Ryanair-Flug mit anderem Start- und Zielflughafen umbuchen. Doch Achtung: Kostet der neue Flug mehr als der stornierte, wird ein entsprechender Aufpreis fällig.

Anders verhält es sich, wenn der Fluggast seinerseits den Flug storniert bzw. nicht antritt, obwohl die Verbindung planmäßig fliegt. Ryanair muss dann den Ticketpreis nicht vollständig erstatten; der Passagier kann lediglich die Rückerstattung der im Ticketpreis inbegriffenen Luftverkehrssteuer beantragen. Allerdings erstattet Ryanair auch diesen Teil nur unter der Bedingung, dass der Erstattungbetrag höher ausfällt als die 20€ Verwaltungsgebühr pro Flug und Person, die die Airline für den Vorgang verlangt. Die meisten aus Deutschland startenden Flüge fallen hier schon einmal heraus, da die Luftverkehrsabgabe für Flüge in das EU-Ausland aktuell nur 12,88€ pro befördertem Passagier beträgt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Gesamtübersicht zur Stornierung und Erstattung von Ryanair-Flügen.

Doch auch wenn Ryanair es anders darstellt, haben Kunden selbst bei eigener Stornierung meistens weitergehende Ansprüche, die sie gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen können. Insbesondere im Billigflugsegment setzt sich der Ticketpreis zu einem hohen Maße aus Steuern und Gebühren zusammen, die die Airline lediglich für solche Personen abführen muss, die einen Flug tatsächlich wahrnehmen. Storniert der Fluggast, steht ihm eine Rückzahlung dieser Beträge zu, da die Airline ansonsten ungerechtfertigt bereichert wäre.

Die genaue Höhe der erstattungsfähigen Steuern und Gebühren ergibt sich aus der Aufstellung hierzu in der Buchungsbestätigung oder Ticketrechnung. Legen die Dokumente die Werte nicht offen, hilft der kostenlose Online-Rechner von Ersatz-Pilot weiter. Hier können Sie schnell und einfach die Höhe des bei eigener Stornierung erstattungsfähigen Betrages ermitteln – und zwar unverbindlich, ohne dass Sie uns bei uns eine Direkterstattung beantragen müssen.

Ist einmal klar, in welcher Höhe Steuern und Gebühren für den eigenen Flug erstattungsfähig sind, stellt sich die Frage, auf welchem Weg nun eine vollständige Erstattung des Betrages erwirkt werden kann - mit möglichst wenig eigenen Kosten und einem geringen Risiko.

Problematisch ist, dass Ryanair außer in Sonderfällen Ticketpreise bei eigener Stornierung durch einen Kunden nicht oder nur sehr geringfügig freiwillig erstattet. Möchte sich der Fluggast nicht mit einem Bruchteil dessen zufriedengeben, was ihm zusteht, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Natürlich steht es jedem Passagier zu, sich eigenständig oder mit Hilfe eines Anwalts zur Durchsetzung des Anspruchs direkt an Ryanair zu wenden, notfalls in einem Gerichtsverfahren. Allerdings birgt dieser Weg ein erhebliches Kostenrisiko. Denn unterliegt der Fluggast im Streit mit der Airline, müsste der Reisende Gerichtskosten, Anwaltskosten der Gegenseite und das Honorar für den eigenen Anwalt selbst tragen, ohne eine Erstattung zu erhalten.

Ersatz-Pilot bietet als Fluggastportal eine bequeme, sichere und effiziente Alternative hierzu, um bei eigener Stornierung eines Ryanair-Fluges eine Erstattung zu erhalten: Im Gegenzug für den Anspruch gegen die Fluggesellschaft leistet unser Fluggastportal eine Direkterstattung in Höhe von 80-83% des Teilbetrages des Buchungspreises, den ein Ryanair-Kunde nach Stornierung zurückverlangen kann. Wer dieses Angebot nutzt, kann den Betrag behalten, ohne sich weiter mit der Fluggesellschaft auseinanderzusetzen. Dies übernimmt dan Ersatz-Pilot.

Weitere Fluggastrechte

Der Anspruch auf eine Entschädigungspauschale und eine Ticketerstattung sind nicht die einzigen Rechte, die Reisenden bei Flugunregelmäßigkeiten zustehen. Während der Wartezeit aufgrund der Verzögerung eines Ryanair-Fluges steht dem Fluggast eine kostenlose Verpflegung zu. Außerdem muss die Airline kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten anbieten, damit Fluggäste die Möglichkeit haben, Angehörige, Ferienunterkünfte oder andere wichtige Kontakte über die Verspätung zu informieren. Macht die Verzögerung eines Fluges eine Übernachtung erforderlich, hat die Fluggesellschaft hierfür in der Regel die Hotelunterbringungskosten zu tragen. Erhält ein Reisender nach einem Flug nicht unmittelbar sein Gepäck zurück, besteht zudem häufig ein Anspruch auf eine zusätzliche Gepäckentschädigung. In Betracht kommt bei Flügen auf Pauschalreisen außerdem ein Recht zur Minderung des Pauschalreisepreises.

Einzelheiten zu den verschiedenen Fluggastrechten listet übersichtlich zum Beispiel der entsprechende Wikipedia-Artikel.

3. Hilfe bei Problemen mit dem Flug

Wenn Sie ein Problem mit Flug haben, ist der erste sinnvolle Schritt häufig, sich mit der Airline in Verbindung zu setzen. Im Fall von Ryanair können Sie dies zum Beispiel über die Hotline unter 0180 667 7888 tun. Beachten Sie jedoch: Diese Servicehotline ist kostenpflichtig (0,20€ Festnetz / 0,60€ Mobilfunknetz pro Anruf). Außerdem können Sie darüber keine Stornierungen, Buchungsänderungen oder Anfragen zu Ihrer Erstattung vornehmen.

Eine effizientere Lösung zur Klärung von Problemen mit Ihrem Ryanair-Flug findet sich meistens online. Wenn Sie einen Flug verpassen, Ryanair eine Verbindung streicht oder Sie aus sonstigem Grund umbuchen müssen, nutzen Sie Ihren Nutzeraccount auf der Ryanair-Webseite, um Ihre Buchung anzupassen oder Informationen zu Ihrem Flug zu erhalten. Haben Sie keinen Account angelegt, können Sie Ihre Buchungsdaten über die Webseite aufrufen und bearbeiten, indem Sie unter dem Menüpunkt “Buchung” Ihre sechsstellige Buchungsnummer und Ihre E-Mail-Adresse eingeben. Außerdem steht Ihnen bei Problemen der Ryanair-Chat zur Verfügung.

Für weniger eilige Anliegen empfiehlt die Airline die Nutzung des Kontaktformulars auf der Ryanair-Homepage. Zu bedenken ist dabei allerdings, dass Ryanair nach unseren Erfahrungen häufig nicht oder nicht positiv auf entsprechende Nachrichten antwortet, insbesondere wenn es um Anfragen zur Erstattung oder Entschädigung geht. Gleiches gilt für E-Mails an die Kontaktadresse impressum.de@Ryanair.com. Für die schnelle Kontaktaufnahme nutzen Sie besser einen anderen Weg.

Lassen Sie sich außerdem nicht entmutigen, wenn Sie von einem Anspruch auf Flugentschädigung ausgehen, Ryanair Ihrer Aufforderung aber nicht nachkommt. Wenn sich der Flug um mehr als drei Stunden verspätet oder ausfällt, steht jedem betroffenen Reisenden grundsätzlich eine pauschale Entschädigung in Höhe von € zu. So normieren es die Artikel 5 und 7 der Fluggastrechte-Verordnung. Auch wenn Ryanair also womöglich nicht freiwillig zur Ausgleichszahlung bereit ist, haben Sie die Möglichkeit, bei uns über unser Online-Formular eine Direktentschädigung zu beantragen. Diese zahlen wir Ihnen bei positiver Prüfung in 1 bis 3 Tagen aus. Unsere Konditionen erläutern wir detailliert unter dem angegebenen Link.

Sofern Sie den Flug stornieren müssen, liefert Ihnen unser detaillierter Beitrag zu Stornierungen bei Ryanair weitere Informationen dazu, wie dies am einfachsten funktioniert und welchen Teil des Buchungspreises Sie zurückverlangen können. Problematisch ist, dass Ryanair freiwillig für gewöhnlich allenfalls einen geringfügigen Teil der erstattungsfähigen Steuern und Gebühren zurückzahlt, die dem Fluggast eigentlich zustehen. Eine Durchsetzung des Anspruchs auf eigene Faust oder mit anwaltlicher Unterstützung birgt zugleich das unkalkulierbare Risiko, im Falle eines Unterliegens vor Gericht gegen die Fluggesellschaft Kosten in unbestimmter Höhe tragen zu müssen.

Ersatz-Pilot bietet als Fluggastportal mit seinen Direkterstattungen dagegen eine schnelle, risikofreie und effiziente Art der Rückerstattung. Hierzu können Passagiere zunächst kostenfrei und unverbindlich unseren Online-Rechner nutzen, um ihren individuellen Anspruch auf die Rückzahlung des Buchungspreises zu berechnen. Entscheiden sie sich anschließend für den Service von Ersatz-Pilot, setzen wir die jeweilige Forderung gegen eine zuvor fest definierte Provision von 17-20% gegen Ryanair durch. Ihren erstattungsfähigen Anteil abzüglich der Provision erhalten Antragsteller binnen weniger Tage als Direktzahlung. Ob Ihr Fall hierfür in Frage kommt, können Sie nach einer Flugstornierung mithilfe unseres Entschädigungsrechners in wenigen Minuten prüfen.