Die nachstehenden AGB von Ersatz-Pilot einschließlich Widerrufsbelehrung (unter Ziffer 4) finden Sie hier auch zum Download als PDF.
Stand: 20.01.2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ersatz-Pilot GmbH, Bahnhofstraße 39, 25421 Pinneberg, hiernach „Ersatz-Pilot“, und den Nutzer*innen ihrer Dienste (nachfolgend „Kunden“; zur besseren Lesbarkeit gebrauchen diese AGB Begriffe wie „Kunde“ im generischen Maskulinum). Zu den von den AGB betroffenen Kunden zählen vor allem solche, die mit Ersatz-Pilot Vertragsbeziehungen über ihre Online-Plattform www.ersatz-pilot.de aufnehmen (im Folgenden auch „Internetpräsenz“ oder „Webplattform“). Die geregelten rechtlichen Beziehungen betreffen insbesondere die Nutzung der Online-Plattform Ersatz-Pilot sowie jeglicher Produkte, Software und sonstiger Dienste der Internetseite, die dem Kunden auf oder durch die Internetseiten zur Verfügung gestellt werden (nachfolgend „Dienste“).
(2) Daneben werden die vorliegenden AGB Bestandteil eines zwischen Ersatz-Pilot und dem Kunden geschlossenen Forderungskaufvertrags sowie der entsprechenden Abtretungsvereinbarung, sofern der Kunde in ihre Geltung einwilligt.
Eine ununterbrochene und vollumfängliche Verfügbarkeit der Dienste kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Ersatz-Pilot ist daher nicht verpflichtet, die Webplattform und ihre Dienste dauerhaft ununterbrochen und fehlerfrei verfügbar zu halten. Störungen oder Wartungsarbeiten können die Nutzungsmöglichkeit einschränken oder zeitweise unterbrechen. Soweit Ersatz-Pilot Einfluss auf Unterbrechungen hat (z.B. bei Wartungsarbeiten), ist Ersatz-Pilot bemüht, solche Unterbrechungen möglichst kurz zu halten.
Diese AGB bezeichnen als Kunden (wie unter Ziffer 1.1 definiert) sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Als Verbraucher bezeichnen diese AGB dabei wie von § 13 BGB definiert jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, finden entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden keine Anwendung auf dessen rechtliche Beziehungen mit Ersatz-Pilot.
Ersatz-Pilot bietet Kunden auf der Internetpräsenz die Möglichkeit, ihre Ansprüche
1. auf Ausgleichsleistung auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte-Verordnung),
2. auf Fahrpreisentschädigung auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2021/782 (Fahrgastrechte-Verordnung),
3. auf anteilige Rückzahlung des Preises einer stornierten Zug- oder Flugbuchung (insbesondere nach §§ 648, 812 BGB),
4. auf Rückzahlung der Abonnement-Gebühren eines nicht wirksam geschlossenen Abonnementvertrages (insbesondere nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB) sowie
5. auf Schadensersatz wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung im Zusammenhang mit unrechtmäßiger Direktwerbung nach Art. 82 Abs. 1 DS-GVO gegen Direktzahlung.
(nachfolgend insgesamt „Forderungen“ und einzeln „die Forderung“) auf Basis ihrer wahrheitsgemäßen Angaben prüfen zu lassen und Ersatz-Pilot automatisch generierte Angebote zum Erwerb dieser Forderungen zu unterbreiten.
(1) Ersatz-Pilot eröffnet Kunden daneben gesondert zusätzliche Dienste zur Wahrnehmung und Durchsetzung von anderen Rechten als Geldforderungen im Zusammenhang mit unerwünschten Werbe-E-Mails (Spam). Anders als bei den Angeboten nach Ziffer 2.1 erfolgt hier keine Übertragung von Ansprüchen an Ersatz-Pilot gegen Direktzahlung. Diese Dienste dienen ausschließlich zur Hilfe bei der Durchsetzung höchstpersönlicher, nicht-monetärer Ansprüche des Kunden.
(2) Die Dienste nach Absatz 1 umfassen die folgenden zwei einzeln buchbaren Leistungspakete, bei denen Kunden auf der Webplattform automatisch generierte Angebote zur Gewährung folgender Leistungen durch Ersatz-Pilot unterbreiten können:
(3) Die Leistungspakete nach Absatz 2 werden zusammen mit dem Angebot nach Ziffer 2.1 Satz 1 Nr. 5 als „Spam-Schutz-Dienste“ bezeichnet. Die drei Leistungspakete der Spam-Schutz-Dienste sind voneinander unabhängig und jeweils gesondert beantragbar; die Beantragung eines Leistungspakets verpflichtet nicht zum Vertragsschluss über ein anderes.
(4) Der Leistungsumfang der einzelnen Leistungspakete nach Absatz 2 ergibt sich im Einzelnen aus Ziffer 3.3 dieser AGB. Die Kostenübernahme durch Ersatz-Pilot richtet sich nach Ziffer 6 dieser AGB.
Die Angebote von Ersatz-Pilot nach den Ziffern 2.1 Satz 1 Nrn. 1-4 richten sich ausschließlich an Kunden, deren Ansprüche an einem deutschen Gerichtsstand geltend gemacht werden können. Dies setzt voraus, dass im Falle von Ansprüchen im Sinne der Ziffer 2.1 Satz 1 Nrn. 1-3 der Startort oder Zielort der Reise des Kunden in Deutschland liegt oder dass im Falle von Ansprüchen im Sinne der Ziffer 2.1 Satz 1 Nr. 4 (Rückzahlung der Abonnement-Gebühr) der Wohnsitz des Kunden in Deutschland liegt und er das Abonnement auch im Inland eingegangen ist. Im Übrigen ist das Angebot von Ersatz-Pilot stets auf solche Fälle begrenzt, bei denen weder ein Online-Formular zur Vorprüfung von Ansprüchen auf der Webplattform noch der Kundendienst von Ersatz-Pilot die Anfrage eines Kunden vor Annahme eines Kunden-Antrags aus anderem Grund ablehnt.
Die Dienste und sonstigen Angebote von Ersatz-Pilot auf der Internetpräsenz sind unverbindlich und freibleibend. Ersatz-Pilot behält sich vor, die Webplattform sowie die auf ihr vorgehaltenen Dienste und sonstigen Angebote zu ändern oder einzustellen. Die Darstellungen der Leistungen von Ersatz-Pilot auf der Internetpräsenz, insbesondere der Entschädigungsrechner, bilden noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss. Auch die bloße Nutzung der Webplattform begründet noch keinen Anspruch darauf, mit Ersatz-Pilot einen Vertrag zu schließen.
Jedem Kauf einer Forderung durch Ersatz-Pilot geht die Prüfung darauf voraus, ob die Forderung überhaupt besteht. Diese Prüfung erfolgt jeweils in einem dafür vorgesehenen Online-Formular (auch „Entschädigungsrechner“ genannt). Im Entschädigungsrechner kann der Kunde zunächst seine Daten zu den anspruchsbegründenden Umständen eingeben (zum Beispiel je nach Anspruch Reisedaten bzw. Informationen zu seinem Abonnement). Ersatz-Pilot prüft auf Basis seiner Daten, welche Direktzahlung im Gegenzug für die Forderung des Kunden im Zusammenhang mit dem im Online-Formular dargestellten Sachverhalt in Betracht kommt – zum Beispiel je nach Anspruch wegen einer Unregelmäßigkeit auf seiner Reise (wie etwa Stornierung oder Verspätung der Reise) oder wegen der Zahlung von Abonnement-Gebühren. Weder bei der bloßen Eingabe von Sachverhaltsangaben durch den Kunden noch bei der Voransicht der möglichen Direktzahlung im Entschädigungsrechner handelt es sich bereits um eine verbindliche Willenserklärung. Der Entschädigungsrechner bildet keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes, sondern dient Ersatz-Pilot dazu, in eigener Sache zu ermitteln, ob ein bestimmter Anspruch eines Nutzers der Webplattform für den Ankauf und die anschließende Durchsetzung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung in Betracht kommt.
(1) Auch im Rahmen der Spam-Schutz-Dienste nach Ziffer 2.2 erbringt Ersatz-Pilot keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Vorprüfung der Ansprüche durch Ersatz-Pilot erfolgt auch hier jeweils in eigener Sache: Beim Leistungspaket „Entschädigung“ (Ziffer 2.1 Satz 1 Nr. 5) dient die Prüfung der Feststellung, ob ein Erwerb der Forderung wegen ihres materiellen Bestands möglich und wegen ihrer Durchsetzbarkeit wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei den Leistungspaketen „Unterlassung“ und „Datenauskunft/-löschung“ dient die Prüfung der Feststellung, ob eine Kostenübernahme zugesagt werden kann, insbesondere im Hinblick auf die Erfolgsaussichten der Anspruchsdurchsetzung und die Werthaltigkeit der abzutretenden Kostenerstattungsansprüche.
(2) Die rechtliche Beratung des Kunden, die außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche sowie die Vorbereitung und Durchführung eines etwaigen gerichtlichen Verfahrens obliegen ausschließlich der vom Kunden beauftragten Partnerkanzlei (Ziffer 3.3.b). Ansprechpartner des Kunden für alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche ist allein die Partnerkanzlei. Ersatz-Pilot übernimmt unterdessen im außergerichtlichen Bereich selbst keine Vertretungs- oder Beratungsfunktion gegenüber dem Kunden.
Soweit der Kunde im Formular des Entschädigungsrechners Interesse an einer Veräußerung einer Forderung anmeldet, entwirft Ersatz-Pilot automatisch eine Entschädigungsvereinbarung zur entgeltlichen Übertragung der Forderung im Sinne der Ziffer 2.1 der AGB (nachfolgend „Entschädigungsvereinbarung“). Bei dieser handelt es sich um einen Forderungskaufvertrag. Der Inhalt des Vereinbarungsentwurfs basiert auf den im Entschädigungsrechner angegebenen Reisedaten, weiteren für die Geltendmachung der Forderung relevanten Angaben des Kunden und seinen persönlichen Daten (nachfolgend „Daten“). Der Entwurf der Entschädigungsvereinbarung wird dem Kunden auf der Internetpräsenz von Ersatz-Pilot bereits vor verbindlicher Antragstellung angezeigt, sobald er die vorgenannten Daten eingibt und sein Interesse an einem Verkauf der jeweiligen Forderung bekundet.
(1) Indem der Kunde im Entschädigungsrechner unter dem Entwurf der Entschädigungsvereinbarung auf den Button „Entschädigung jetzt beantragen“ bzw. „Erstattung jetzt beantragen“ klickt, gibt er gegenüber Ersatz-Pilot das Angebot ab, zu den im Entwurf der Entschädigungsvereinbarung niedergelegten Konditionen einen Vertrag mit Ersatz-Pilot zu schließen (nachfolgend „Entschädigungsantrag“). Zugleich erklärt er damit, zu den Bedingungen der Entschädigungsvereinbarung seine Forderung abzutreten (siehe Abtretungserklärung als Anlage 1 zur Entschädigungsvereinbarung). An seinen Entschädigungsantrag bindet sich der Kunde für sieben Tage ab dem Zeitpunkt, zu dem er seinen Entschädigungsantrag stellt und die von Ersatz-Pilot angeforderten Daten und Unterlagen vollständig übermittelt hat.
(2) Bietet der Kunde mit seinem Entschädigungsantrag Ersatz-Pilot den Verkauf einer Forderung an, die im Zeitpunkt der Beantragung noch nicht entstanden ist, so versteht sich die Anlage 1 zur Entschädigungsvereinbarung als Erklärung der Vorausabtretung, das heißt der Abtretung der künftig entstehenden Forderung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die antragsgegenständliche Forderung ein Anspruch auf Flugpreisrückzahlung nach §§ 648, 812 BGB ist, der mit der Kündigung des Luftbeförderungsvertrages entsteht, welche erst nach dem Entschädigungsantrag erfolgt. Entsprechendes gilt für die Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen im Zusammenhang mit der Beauftragung der Spam-Schutz-Dienste für die Leistungspakete „Unterlassung“ und „Datenauskunft & -löschung“.
(1) Die während der Vertragsanbahnung vom Kunden abgefragten Daten sowie die vom Kunden übermittelten Angaben für die Vertragsentwürfe sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sie sind umgehend richtigzustellen, sollten sich Daten ändern oder als fehlerhaft erweisen, nachdem der Kunde Ersatz-Pilot anbietet, zu den Bedingungen des Entwurfs der Entschädigungsvereinbarung einen Vertrag zu schließen. Das betrifft insbesondere die Angaben zum anspruchsbegründenden Lebenssachverhalt, die Anschrift des Kunden, seine Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
(2) Ersatz-Pilot prüft eingehende Entschädigungsanträge innerhalb von drei Tagen nach Eingang auf ihre Annahmefähigkeit. Dabei bittet Ersatz-Pilot Kunden binnen dieser Frist per E-Mail um Nachreichung prüfungsrelevanter Reiseunterlagen, soweit solche nicht schon mit den Entschädigungsantrag übermittelt wurden. Sobald alle prüfungsrelevanten Reiseunterlagen vorliegen, bemüht sich Ersatz-Pilot, Kunden binnen drei Tagen mitzuteilen, ob ein Entschädigungsantrag angenommen wird oder nicht.
(1) Ersatz-Pilot ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, binnen sieben Tagen nach Erhalt des Entschädigungsantrags sowie der vollständigen Daten und Unterlagen des Kunden im Sinne von Ziffer 10.2 der AGB das Angebot anzunehmen und die Entschädigungsvereinbarung gemäß ihrem Entwurf zustande zu bringen. Annehmen kann Ersatz-Pilot das Angebot durch ausdrückliche Erklärung (z. B. per E-Mail).
(2) Zur wirksamen Einigung führt es ansonsten auch, wenn Ersatz-Pilot ein Angebot erst über sieben Tage nach Erhalt des Antrags und der vollständigen Reiseunterlagen annimmt und der Kunde den Vertragsschluss nachträglich schriftlich bestätigt – etwa durch Übermittlung einer Fotokopie der unterschriebenen Bestätigung im Sinne von Ziffer 10.2 der AGB. Darüber hinaus kommt es zum Abschluss einer Entschädigungsvereinbarung mit Inhalt nach Maßgabe des Entschädigungsantrages und dieser AGB unter Abänderung der Fälligkeit der Erstattung im Sinne von Ziffer 5.1 der AGB, wenn Ersatz-Pilot dem Kunden zu letzterer nach dessen Antragstellung einen individuellen Vorschlag unterbreitet und der Kunde diesen annimmt. Die Annahme erklärt der Kunde dabei, indem er die Fotokopie einer von ihm unterschriebenen Bestätigung im Sinne von Ziffer 10.2 der AGB zurücksendet.
(3) Nach der Annahme des Entschädigungsantrags erfragt Ersatz-Pilot vom Kunden dessen Kontoverbindung, um zur Vertragserfüllung die vereinbarte Zahlung der Erstattung im Sinne von Ziffer 5.1 der AGB durch Überweisung zu leisten. Sobald die Entschädigungsvereinbarung wirksam zustande kommt, erwirbt Ersatz-Pilot ferner gemäß Ziffer III der Entschädigungsvereinbarung bzw. ihres Entwurfs die kaufgegenständliche Forderung.
Erklärt ein Kunde im Zuge der Angebotsabgabe die Abtretung einer Forderung an Ersatz-Pilot, vollzieht sich die Abtretung mit Abschluss der Entschädigungsvereinbarung. Leistet der Schuldner zwischenzeitlich vor Abtretung auf die Forderung, hat der Kunde eine ihm für die Forderung bereits von Ersatz-Pilot gewährte Zahlung zurückzuerstatten.
Ersatz-Pilot geht davon aus, dass bei Ankauf seit über neunzig Tagen fällige Forderungen im Sinne der Ziffer 2.1 der AGB zahlungsgestört sind und dass ihr Ankauf und ihre Einziehung deshalb gemäß BMF-Schreiben vom 2.12.2015 keine umsatzsteuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeit bilden. Dies betrifft insbesondere Forderungen im Sinne von Ziffer 2.1 Satz 1 Nr. 1 und 2, bei denen der fragliche Flug zum Zeitpunkt des Ankaufs schon über 3 Monate zurückliegt. Soweit die Differenz zwischen Forderungskaufpreis und Forderungsnennwert hingegen der Umsatzbesteuerung unterliegt, versteht sich diese Marge so, dass sie die Mehrwertsteuer für den steuerpflichtigen Umsatz Ersatz-Pilots bereits enthält. Die Summe einer etwaigen Mehrwertsteuer für umsatzsteuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeiten von Ersatz-Pilot entrichtet der Kunde damit in jedem Fall bereits durch Verkauf seiner Forderung zum vereinbarten Kaufpreis.
(1) Bittet der Kunde über eine Checkbox bei Antragstellung im Entschädigungsrechner Ersatz-Pilot darum, seine Reise für ihn zu stornieren, bevollmächtigt er aufschiebend bedingt auf die Annahme seines Antrages Ersatz-Pilot damit, in seinem Namen den Beförderungsvertrag mit dem Beförderungsunternehmen für seine im Antrag eingegebene Reise zu kündigen. Ersatz-Pilot kontaktiert die Anspruchsgegnerin der vom Kunden übertragenen Forderung auch in diesem Fall nur und erst, nachdem dessen Antrag angenommen und ihm die zugesagte Zahlung überwiesen wurde. Die Vollmacht beschränkt sich darauf, den Beförderungsvertrag für die Strecken und Personen zu kündigen, die im Online-Formular benannt werden.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Kunde über eine Checkbox bei Antragstellung im Entschädigungsrechner Ersatz-Pilot darum bittet, sein Abonnement für ihn zu kündigen.
Hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen über die Leistungspakete der Spam-Schutz-Dienste gelten folgende besondere Bestimmungen, die in diesen Fällen den übrigen Regelungen dieser Ziffer 3.2 vorgehen. Soweit die besonderen Bestimmungen keine Vorgaben treffen, gelten ergänzend die allgemeinen übrigen Regelungen dieser Ziffer 3.2 auch in solchen Fällen.
Der Kunde beantragt die einzelnen Leistungspakete, indem er bei Antragstellung im Online-Formular nach positiver Vorprüfung die jeweiligen Checkboxen anwählt und über die entsprechende Schaltfläche gemäß Ziffer 3.3.h verbindlich seinen Antrag stellt. Er kann in seinem Antrag durch Auswahl der verschiedenen Checkboxen die einzelnen Leistungspakete beliebig kombinieren.
(1) Das Leistungspaket „Entschädigung“ steht ausschließlich natürlichen Personen offen, die jeweils persönlicher Nutzer der E-Mail-Adresse der unerwünschten Werbe-E-Mail sind. Nur diese Person kann den Antrag für dieses Leistungspaket bei Ersatz-Pilot stellen.
(2) Das Leistungspaket „Entschädigung“ sieht folgenden Leistungsaustausch vor: Ersatz-Pilot erwirbt von der natürlichen Person des Empfängers der unerwünschten Werbe-E-Mail als Kunden dessen Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DS-GVO im Zusammenhang mit einer oder mehreren Werbe-E-Mails eines bestimmten Absenders im Wege des Forderungskaufs (Vollabtretung). Auf die zugrunde liegende E-Mail-Werbung wird im Antrag jeweils verwiesen. Das Bonitätsrisiko übernimmt Ersatz-Pilot. Der Kunde erhält im Gegenzug die vor Antragstellung im dafür vorgesehenen Online-Formular ausgewiesene Direktzahlung.
(1) Das Leistungspaket „Datenauskunft/-löschung“ steht ausschließlich natürlichen Personen offen, die persönliche Nutzer der E-Mail-Adresse sind, an welche die unerwünschte E-Mail-Werbung jeweils gerichtet wird. Das Leistungspaket „Unterlassung“ steht ausschließlich solchen Unternehmen offen, denen die E-Mail-Adresse gehört, an welche die jeweilige unerwünschte E-Mail-Werbung gerichtet ist. Nur die jeweils genannte Person kann den Antrag für dieses Leistungspaket bei Ersatz-Pilot stellen.
(2) Die Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Löschung sind höchstpersönlicher Natur und verbleiben deswegen stets beim Kunden.
(3) Die Leistungspakete „Unterlassung“ und „Datenauskunft/-löschung“ sehen jeweils bezogen auf den antragsgegenständlichen Anspruch (auf Unterlassung nach §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog bzw. auf Datenauskunft und -löschung nach Art. 15, 17 DSGVO) folgende Unterstützungsleistungen durch Ersatz-Pilot zugunsten des Kunden vor: Ersatz-Pilot
(4) Der Antragsteller überträgt als Gegenleistung bei Vertragsschluss vorab sämtliche ihm gegen den Anspruchsgegner zustehenden Ansprüche auf Erstattung von Kosten der Rechtsverfolgung an Ersatz-Pilot (Vollabtretung). Das Bonitätsrisiko trägt Ersatz-Pilot. Das Nähere regelt Ziffer 6.
(1) Die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Löschung erfolgt durch eine eigenständig vom Kunden beauftragte Rechtsanwaltskanzlei („Partnerkanzlei“). Ersatz-Pilot wird dem Kunden vor Antragstellung auf der Webplattform eine Partnerkanzlei empfehlen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich bei der von Ersatz-Pilot empfohlenen Partnerkanzlei um die:
Pale Bridge Rechtsanwälte GbR
Bleichenbrücke 9
20354 Hamburg
Internetadresse: palebridge.com
E-Mail-Adresse: contact@palebridge.com
Ersatz-Pilots Empfehlung einer Partnerkanzlei beruht auf eigener langjähriger Erfahrung in der Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten. Ersatz-Pilot verpflichtet sich, nur Partnerkanzleien zu empfehlen, bei denen das Unternehmen begründet davon ausgeht, dass die empfohlene Partnerkanzlei über die erforderliche Expertise und Zuverlässigkeit für eine erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche, erforderlichenfalls auch im Klagewege verfügt. Die Gründe für eine Empfehlung sind antragstellenden Kunden auf Nachfrage binnen 3 Werktagen in Textform eingehender zu erläutern.
(2) Ersatz-Pilot legt aus Transparenzgründen mittelbare und unmittelbare Beteiligungsverhältnisse sowie personelle Überschneidungen zwischen sich und empfohlenen Partnerkanzleien offen:
(a) Auf Ebene der Geschäftsführung bestehen zwischen Ersatz-Pilot und keiner empfohlenen Partnerkanzlei personelle Überschneidungen. Die Geschäftsführungen von Ersatz-Pilot und der Partnerkanzlei Pale Bridge Rechtsanwälte GbR sind vollständig personenverschieden und voneinander unabhängig.
(b) Auf Ebene der Gesellschafter bestehen zwischen Ersatz-Pilot und den Partnerkanzleien zurzeit folgende Verflechtungen:
Sonstige mittelbare oder unmittelbare Beteiligungsverhältnisse oder personelle Überschneidungen bestehen zwischen Ersatz-Pilot und der Pale Bridge Rechtsanwälte GbR oder einer anderen empfohlenen Partnerkanzlei nicht.
(3) Der Kunde beauftragt die Partnerkanzlei selbstständig und im eigenen Namen. Das Mandatsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der Partnerkanzlei zustande; Ersatz-Pilot wird nicht Vertragspartei des Mandatsverhältnisses. Ersatz-Pilot vermittelt lediglich den Kontakt zu einer empfohlenen Partnerkanzlei und übernimmt die Kosten der Rechtsverfolgung nach Maßgabe von Ziffer 6.
(4) Der Kunde kann anstelle der empfohlenen Partnerkanzlei eine von ihm gewählte Kanzlei benennen. Hierzu ist eine gesonderte Mitteilung per E-Mail an kundenbetreuung@ersatz-pilot.de vor Antragstellung erforderlich. Ersatz-Pilot wird mit der benannten Kanzlei Kontakt aufnehmen, um die erforderliche Erfahrung, Zuverlässigkeit und Bereitschaft zur Übernahme des Mandats zu klären. Die positive Klärung ist Voraussetzung für die Annahme des Antrags durch Ersatz-Pilot. Nimmt Ersatz-Pilot den Antrag an, gilt die Kostenübernahme auch für die vom Kunden benannte Kanzlei, jedoch beschränkt auf die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Ziffer 6 Abs. 1). Der Kunde beauftragt auch in diesem Fall die von ihm benannte Kanzlei selbstständig.
(1) Das Mandatsverhältnis zwischen dem Kunden und der Partnerkanzlei ist rechtlich selbstständig und (1) Das Mandatsverhältnis zwischen dem Kunden und der Partnerkanzlei ist rechtlich selbstständig und unabhängig von der Vereinbarung mit Ersatz-Pilot über die Spam-Schutz-Dienste. Ersatz-Pilot nimmt auf die anwaltliche Tätigkeit und die Mandatsführung innerhalb des Auftragsverhältnisses zum Kunden keinen Einfluss. Ersatz-Pilot verpflichtet sich, der Partnerkanzlei keine Weisungen im Hinblick auf die Rechtsverfolgung innerhalb des Mandatsverhältnisses mit dem Kunden zu erteilen und hierüber auch keine Abrede zu treffen.
(2) Ersatz-Pilot überlässt es dem Kunden insbesondere, eigenständig
(3) Die Kostenübernahme durch Ersatz-Pilot setzt voraus, dass der Kunde ein Mandatsverhältnis mit der empfohlenen Partnerkanzlei oder einer nach Ziffer 3.3.b Absatz 4 ausgewählten alternativen Kanzlei begründet und aufrechterhält. Die weiteren Voraussetzungen und Grenzen der Kostenübernahme, insbesondere die Obliegenheiten des Kunden bei kostenrelevanten Entscheidungen, ergeben sich aus Ziffer 6.
(1) Mit Abschluss einer Vereinbarung über die Leistungspakete „Unterlassung“ oder „Datenauskunft/-löschung“ entbindet der Kunde die Partnerkanzlei gegenüber Ersatz-Pilot von der anwaltlichen Schweigepflicht, soweit dies für die Durchführung der Kostenübernahme, die erforderliche Abstimmung im Rahmen der Prozessfinanzierung und die Prozessstandschaft erforderlich ist.
(2) Die Entbindung nach Absatz 1 umfasst insbesondere Informationen über:
(3) Die Schweigepflichtentbindung ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch Ersatz-Pilot. Ohne sie kann die für die Kostenübernahme erforderliche Abstimmung zwischen Ersatz-Pilot und der Partnerkanzlei, insbesondere zur Kostenabrechnung, nicht erfolgen.
(1) Mit Vertragsschluss ermächtigt der Kunde Ersatz-Pilot, die Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Löschung im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen (gewillkürte Prozessstandschaft). Die Ermächtigung zur Prozessstandschaft bezieht sich ausschließlich auf das gerichtliche Verfahren. Im außergerichtlichen Bereich tritt Ersatz-Pilot nicht als Vertreter, Bevollmächtigter oder in sonstiger Funktion für den Kunden auf; die außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche obliegt allein der vom Kunden beauftragten Partnerkanzlei.
(2) Die Entscheidung, ob nach erfolgloser außergerichtlicher Geltendmachung Klage erhoben werden soll, trifft der Kunde. Entscheidet sich der Kunde für die klageweise Durchsetzung, verpflichtet sich Ersatz-Pilot, als Prozessstandschafter aufzutreten, sofern die Klage nach billigem Ermessen Aussicht auf Erfolg hat. Zweck dieser Verpflichtung ist es, den Kunden von der eigenständigen Auseinandersetzung mit dem Anspruchsgegner zu entlasten. Die Rechtsfolgen einer Entscheidung des Kunden gegen die klageweise Durchsetzung für die Kostenübernahme ergeben sich aus Ziffer 6 Absätze 9 und 10.
(3) Eine außergerichtliche Durchsetzung gilt als nicht erfolgreich, wenn der Anspruchsgegner binnen eines Monats nach Zugang einer anwaltlichen Aufforderung nicht die geforderte Unterlassungserklärung abgibt bzw. die Ansprüche auf Auskunft und Löschung nicht erfüllt. Gleiches gilt, wenn der Anspruchsgegner die Erfüllung ausdrücklich ablehnt.
(4) Die Ermächtigung zur Prozessstandschaft berechtigt zu sämtlichen prozessualen Handlungen, die zur Durchsetzung der jeweiligen Ansprüche erforderlich sind, einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln und des Abschlusses von Vergleichen. Im Innenverhältnis ist Ersatz-Pilot jedoch nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden berechtigt, einen Vergleich über die Ansprüche des Kunden zu schließen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben, die einen Anspruch ganz oder teilweise entfallen lassen. Im Übrigen erteilt Ersatz-Pilot auch als Prozessstandschafter keine Weisungen an die prozessbevollmächtigte Partnerkanzlei; dies gebührt im Innenverhältnis auch während des Gerichtsverfahrens dem Kunden.
(1) Die Nutzung der Spam-Schutz-Dienste setzt die Einrichtung eines Nutzerkontos auf der Webplattform voraus. Das Nutzerkonto wird aktiviert, indem der Kunde einen per E-Mail zugesandten Bestätigungslink aufruft.
(2) Die im Nutzerkonto hinterlegten Personendaten bestimmen, wer Vertragspartei einer über das Nutzerkonto geschlossenen Vereinbarung wird. Der in den Profildaten angegebene Inhaber des Nutzerkontos gilt als die Person, die über das Nutzerkonto Anträge wegen der Leistungspakete der Spam-Schutz-Dienste an Ersatz-Pilot richtet und mit der Ersatz-Pilot nach deren Annahme entsprechende Verträge schließt.
(3) Die Einrichtung eines Nutzerkontos und das Stellen eines Antrags über dieses begründet noch keinen Anspruch auf Vertragsschluss hinsichtlich der Spam-Schutz-Dienste.
(1) Der Kunde kann unerwünschte Werbe-E-Mails per Weiterleitung an eine von Ersatz-Pilot bereitgestellte E-Mail-Adresse einreichen. Diese werden dem Nutzerkonto zugeordnet, das auf die E-Mail-Adresse registriert ist, von welcher aus der Kunde die Werbe-E-Mails an Ersatz-Pilot weiterleitet. Weiterleitungen von nicht hinterlegten E-Mail-Adressen an Ersatz-Pilot werden nicht verarbeitet.
(2) Innerhalb dieses Nutzerkontos können bezüglich der jeweils weitergeleiteten Werbe-E-Mails Anträge für die einzelnen Leistungspakete der Spam-Schutz-Dienste gestellt werden.
(3) Ersatz-Pilot prüft die eingereichten Nachrichten und teilt dem Kunden über sein Nutzerkonto mit, ob und welche Leistungspakete für den jeweiligen Fall verfügbar sind.
(1) Hat Ersatz-Pilot die Prüfung abgeschlossen und Leistungspakete als verfügbar angezeigt, kann der Kunde über ein Online-Formular in seinem Nutzerkonto einen Antrag auf Abschluss einer Vereinbarung über eines oder mehrere Leistungspakete stellen.
(2) Der Kunde wählt im Online-Formular einzeln aus, welche Leistungspakete er beauftragen möchte. Die Auswahl eines Leistungspakets begründet keine Pflicht zur Auswahl weiterer Leistungspakete.
(3) Indem der Kunde im Online-Formular auf den Button „Antrag verbindlich stellen“ oder eine vergleichbare Schaltfläche klickt, gibt er gegenüber Ersatz-Pilot das Angebot ab, zu den angezeigten Konditionen einen Vertrag über die ausgewählten Leistungspakete zu schließen. An sein Angebot bindet sich der Kunde für sieben Tage ab Absendung.
(1) Ersatz-Pilot ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, das Angebot des Kunden innerhalb von sieben Tagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung per E-Mail an die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden.
(2) Nach Annahme durch Ersatz-Pilot wird der Kunde gebeten, den Vertragsschluss schriftlich zu bestätigen und – sofern er die Leistungspakete „Unterlassung“ oder „Datenauskunft/-löschung“ beauftragt hat – der Partnerkanzlei eine Vollmacht zu erteilen. Die Bestätigung und Bevollmächtigung können durch Übermittlung eines Scans oder Foto des eigenhändig unterschriebenen Vordrucks erfolgen.
(3) Die Fälligkeit der Auszahlung für das Leistungspaket „Entschädigung“ richtet sich nach Ziffer 5.1.
(1) Jeder Mitreisende des Kunden kann eine eigene Entschädigungsvereinbarung mit Ersatz-Pilot zustande bringen, indem er diese unter Gebrauch des Entschädigungsrechners im eigenen Namen abschließt. Der Ankauf von an den Kunden seinerseits abgetretenen Forderungen durch Mitreisende ist nicht vorgesehen.
(2) Der Kunde muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben, um einen Entschädigungsantrag auf der Online-Plattform zu stellen. Er kann wahlweise einen Antrag für sich selbst oder in Vertretung eines anderen stellen. Für wen ein Kunde einen Antrag stellt, erklärt er durch Angabe der jeweiligen Personendaten des Forderungsinhabers, der Vertragspartei werden soll.
(3) Hat ein Kunde seine entschädigungsberechtigende Bahn- oder Flugreise zusammen mit mitreisenden minderjährigen Kindern angetreten und verfügen diese deswegen ebenfalls über einen eigenen Entschädigungsanspruch gegen das Beförderungsunternehmen, so kann der Kunde den Entschädigungsvertrag in gesetzlicher Vertretung seiner minderjährigen Kinder abschließen, indem er über die Online-Plattform mit Ersatz-Pilot eine gesonderte Vereinbarung unter Angabe ihrer Personendaten abschließt. Zusätzlich hat der Kunde auf Nachfrage Ersatz-Pilots seine Erziehungsberechtigung schriftlich zu versichern.
(4) Mit dessen Einverständnis kann ein Kunde ansonsten auch für einen Mitreisenden einen Antrag stellen. Der Kunde verpflichtet sich, Ersatz-Pilot nach Angebotsabgabe auf Nachfrage eine handschriftlich unterzeichnete Dokumentation des Einverständnisses des Forderungsinhabers vorzulegen.
Jedem Kunden von Ersatz-Pilot, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, das heißt eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das Ersatz-Pilot wie folgt belehrt:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, also dem Tag, an dem wir Ihren Antrag annehmen (siehe auch Ziffer 3.2 der AGB).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Ersatz-Pilot GmbH
Bahnhofstraße 39
25421 Pinneberg
info@ersatz-pilot.de (Hinweis: Ersatz-Pilot verfügt über keinen Telefonanschluss.)
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (siehe unten) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Forderungen und Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzugewähren, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für eine Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen Entgelte für unsere Rückgewährung von Forderungen und Zahlungen an Sie berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An:
Ersatz-Pilot GmbH
Bahnhofstraße 39
25421 Pinneberg
info@ersatz-pilot.de
Hiermit widerrufe ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum:
Ende der Widerrufsbelehrung
Ersatz-Pilot gewährt Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, ein 14-tägiges vertragliches Widerrufsrecht, das dem gesetzlichen Widerrufsrecht im Sinne der Ziffer 4.1 entspricht.
Haben Sie mehrere Leistungspakete der Spam-Schutz-Dienste beauftragt, können Sie Ihr gesetzliches Widerrufsrecht auch nur bezüglich einzelner Leistungspakete ausüben. Der Vertrag mit uns über die übrigen Leistungspakete bleibt von einem solchen teilweisen Widerruf unberührt. Möchten Sie hiervon Gebrauch machen, müssen Sie in Ihrer Widerrufserklärung lediglich kenntlich machen, für welches Leistungspaket Sie den Vertrag mit uns widerrufen möchten.
(1) Der Kunde erhält im Gegenzug für die Veräußerung seiner Forderung an Ersatz-Pilot die in der Entschädigungsvereinbarung festgelegte, einmalige Direktzahlung („Erstattung“). Besteht ein Widerrufsrecht, wird die Erstattung mit Ablauf der Widerrufsfrist fällig. Die Erstattung ist binnen vier Tagen zu leisten, nachdem der Vertrag geschlossen und die von Ersatz-Pilot erbetenen Bestätigungen und Nachweise im Sinne von Ziffer 10.2 der AGB vollständig eingereicht wurden.
(2) Den Parteien bleibt es unbenommen, durch individuelle Vereinbarung eine abweichende Regelung zur Fälligkeit zu treffen.
Besitzt der Kunde ein Konto im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) oder ein PayPal-Konto, weist Ersatz-Pilot die Erstattung auf dieses Konto per Überweisung an. Durch die Gutschrift der vereinbarten Höhe auf diesem Konto infolge der Überweisung erlischt der Anspruch auf die Erstattung. Soweit der Kunde Ersatz-Pilot eine unzutreffende oder unvollständige Bankverbindung mitteilt und es dadurch zu einer Überweisung auf ein abweichendes Konto kommt, über das der Kunde nicht verfügen darf, besteht gegenüber Ersatz-Pilot kein Anspruch auf eine nochmalige Auszahlung der Erstattung.
(1) Bei Vertragsschluss über die Leistungspakete „Unterlassung“ und „Datenauskunft/-löschung“ der Spam-Schutz-Dienste verpflichtet sich Ersatz-Pilot zur Übernahme der Kosten der Rechtsverfolgung nach Maßgabe dieser Ziffer 6. Die Kostenübernahme erstreckt sich dabei auf:
(2) Die Kostenübernahme für die Vergütung der Partnerkanzlei ist auf die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beschränkt. Bei Beauftragung der von Ersatz-Pilot empfohlenen Partnerkanzlei (Ziffer 3.3.b Absatz 1) sichert Ersatz-Pilot zu, dass diese ein Honorar nur nach den gesetzlichen Gebührensätzen des RVG abrechnet und frühestens 30 Tage nach Beginn ihrer Tätigkeit für den Kunden fällig stellt. Bei Beauftragung einer vom Kunden benannten alternativen Kanzlei (Ziffer 3.3.b Absatz 4) übernimmt Ersatz-Pilot die Anwaltsvergütung ausschließlich bis zur Höhe der RVG-Sätze; die Vereinbarung eines höheren oder früher fälligen Honorars geht zulasten des Kunden.
(3) Ersatz-Pilot verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, ordnungsgemäß ausgestellte Honorarrechnungen der Partnerkanzlei im Rahmen der Kostenübernahme bis zu ihrem Fälligkeitstermin zu begleichen, jedoch frühestens 30 Tage nach Beginn ihrer Tätigkeit für den Kunden und nur soweit der Anspruchsgegner die Kosten dem Kunden nicht schon vorher erstattet hat. Ersatz-Pilot und der Kunde werden die Partnerkanzlei bitten, Kopien ihrer Rechnungen jeweils unmittelbar an Ersatz-Pilot zu übermitteln. Ersatz-Pilot begleicht diese Rechnungen nach Prüfung im Rahmen der zugesagten Kostenübernahme.
(4) Ersatz-Pilot stellt den Kunden umfassend auf erstes Anfordern von den in Absatz 1 genannten Kosten bis zu der nach Absatz 2 bestimmten Höhe frei.
(5) Ersatz-Pilot bietet die Leistungspakete „Unterlassung“ und „Datenauskunft/-löschung“ an, um Kunden ein umfassendes Serviceangebot im Zusammenhang mit unerwünschter E-Mail-Werbung zur Verfügung zu stellen. Um die wirtschaftliche Tragfähigkeit dieser Services zu sichern, tritt der Kunde die im Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung entstehenden auf Geldzahlung gerichteten Ansprüche nach Maßgabe der Absätze 6 und 7 an Ersatz-Pilot ab.
(6) Der Kunde tritt bereits bei Vertragsschluss sämtliche ihm gegen den jeweiligen Anspruchsgegner zustehenden Ansprüche auf Erstattung von Kosten der Rechtsverfolgung seiner Ansprüche auf Unterlassung bzw. Datenauskunft und -löschung an Ersatz-Pilot ab (Vollabtretung). Diese Abtretung wird wirksam mit Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsschluss. Bis zu diesem Zeitpunkt verbleiben bis dahin bereits entstandene Erstattungsansprüche beim Kunden und er bleibt so lange berechtigt, sie im eigenen Namen geltend zu machen. Das Bonitätsrisiko nach Wirksamwerden der Abtretung trägt Ersatz-Pilot.
(7) Der Kunde tritt ferner bereits bei Vertragsschluss sämtliche ihm gegen den Anspruchsgegner zustehenden Ansprüche auf Zahlung von Vertragsstrafen wegen Zuwiderhandlungen gegen eine vom Anspruchsgegner abgegebene Unterlassungsverpflichtung an Ersatz-Pilot ab (Vollabtretung). Das Bonitätsrisiko trägt Ersatz-Pilot. Diese Abtretung soll zugleich verhindern, dass ein Kunde aus sachfremden monetären Erwägungen mit Ersatz-Pilots Hilfe unter den Leistungspaketen „Unterlassung“ und „Datenauskunft/-löschung“ die jeweiligen nicht monetären höchstpersönlichen Ansprüche geltend macht.
(8) Der Kunde schuldet Ersatz-Pilot für die Beauftragung der Leistungspakete „Unterlassung“ und „Datenauskunft/-löschung“ keine Gegenleistungen außer den in diesem Abschnitt bezeichneten. Der Kunde schuldet insbesondere auch keine Vergütung oder sonstige Kompensation, wenn sich die an Ersatz-Pilot abgetretenen Kostenerstattungsansprüche des Anspruchsgegners als wertlos oder nicht durchsetzbar erweisen (zum Beispiel wegen Zahlungsunfähigkeit des Anspruchsgegners).
(9) Die Verpflichtung Ersatz-Pilots zur Kostenübernahme steht unter der auflösenden Bedingung, dass keiner der folgenden Umstände eintritt:
(10) Tritt eine der auflösenden Bedingungen nach Absatz 9 ein, endet die Verpflichtung zur Kostenübernahme mit Wirkung für die Zukunft. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, bereits von Ersatz-Pilot im Rahmen der Kostenübernahme geleistete Zahlungen zu erstatten.
(1) Erhält der Kunde nach Zustandekommen der Entschädigungsvereinbarung und Abtretung seiner Forderung eine Kompensation wie z.B. einen Fluggutschein im Zusammenhang mit der Forderung, ist der Kunde dazu verpflichtet, Ersatz-Pilot hierüber unverzüglich in Textform zu informieren sowie die erfolgte Abtretung dem Anspruchsgegner der Forderung ebenso unverzüglich anzuzeigen. Die vorgenannte Informationspflicht gilt auch für den Fall, dass der Anspruchsgegner wegen einer möglichen Entschädigung oder Erstattung an den Kunden herantritt.
(2) Beiden Parteien steht bei Erhalt einer Kompensation durch den Kunden nach Absatz 1 das Recht zu, von der Entschädigungsvereinbarung zurückzutreten. Die erhaltene Erstattung ist bei Ausübung des Rücktrittsrechts an Ersatz-Pilot Zug-um-Zug gegen Rückabtretung der Forderung auszukehren. Zu erklären ist der Rücktritt in Textform binnen einer Frist von 14 Tagen. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde gegenüber Ersatz-Pilot anzeigt, dass er eine Kompensation erhalten hat.
(1) Für den Fall, dass Ersatz-Pilot mit der Durchsetzung der erworbenen Forderung keinen Erfolg hat, ist der Kunde nicht verpflichtet, die bereits erhaltene Kaufpreiszahlung zurückzugewähren. Dies gilt ausnahmsweise nicht für Forderungen, die allein aufgrund unvollständiger oder nicht wahrheitsgemäßer Angaben des Kunden (Ziffer 3.2.c der AGB) nicht durchsetzbar sind oder erst gar nicht entstehen konnten. Ersatz-Pilot kann für diesen Fall nach vorheriger Fristsetzung zurücktreten und die geleistete Kaufpreiszahlung Zug um Zug gegen Rückübertragung der (etwaigen) Forderung zurückverlangen. Die Geltendmachung etwaigen Schadensersatzes daneben bleibt hiervon unberührt.
(2) Ersatz-Pilot behält sich insoweit auch vor, weitergehende Schäden ersetzt zu verlangen, die darauf zurückzuführen sind, dass eine entsprechende Klage ganz oder teilweise abgewiesen wird oder mangels hinreichender Erfolgsaussichten zurückgenommen werden muss. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Ersatz-Pilot kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Ersatz-Pilot anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Ersatz-Pilot bei der Durchsetzung der an Ersatz-Pilot veräußerten Forderung im zumutbaren Umfang zu unterstützen.
(2) Der Kunde ist insoweit insbesondere verpflichtet,
(1) Der Kunde ist verpflichtet, im Bedarfsfall gegenüber Ersatz-Pilot oder dem Anspruchsgegner der Forderung schriftlich zu bestätigen, dass eine Entschädigungsvereinbarung zustande gekommen ist und eine Abtretung der Forderung von ihm an Ersatz-Pilot stattgefunden hat. Benötigt Ersatz-Pilot eine solche von ihm unterschriebene Abtretungsbestätigung im Falle der gerichtlichen Durchsetzung einer Forderung, ist der Kunde verpflichtet, sie auf Anfrage von Ersatz-Pilot binnen einer Woche im Original auf dem Postweg an Ersatz-Pilot zu übersenden.
(2) Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, Ersatz-Pilot die zur Durchsetzung der vertragsgegenständlichen Forderung relevanten Unterlagen und Dokumente zu überlassen (vergleiche Ziffer 3.2.c der AGB). Dies umfasst auch eine Ausweiskopie als Identitätsnachweis, sofern Ersatz-Pilot diese benötigt und in Textform anfragt. Der Kunde ist ausdrücklich berechtigt, Angaben auf der bereitgestellten Ausweiskopie außer seinem Namen und seiner Unterschrift zu schwärzen.
(3) Außerdem bevollmächtigt der Kunde Ersatz-Pilot, als sein Stellvertreter von ihm bereitgestellte Bestätigungen im Sinne von Absatz 1 und Ausweiskopien im Sinne von Absatz 2 im Zuge der Durchsetzung der Forderung der Anspruchsgegnerin und den zuständigen Gerichten vorzulegen. Der Kunde gestattet es Ersatz-Pilot ferner, einem im Gerichtsverfahren bestellten anwaltlichen Vertreter hierzu eine Untervollmacht zu erteilen. Ferner beauftragt der Kunde Ersatz-Pilot, als sein Bote die Abtretung sowie Vollmachten nach diesem Absatz 3 und der Ziffer 3.2.g der AGB der Anspruchsgegnerin der übertragenen Forderung anzuzeigen.
(4) Bei Beauftragung der Spam-Schutz-Dienste auf Unterlassung und auf Datenauskunft & -löschung ist der Kunde zusätzlich verpflichtet, der zuvor bei Antragstellung benannten Partnerkanzlei (Ziffer 3.3.b) eine Vollmacht zur Geltendmachung seiner jeweiligen Ansprüche zu erteilen.
Ferner erklärt sich der Kunde mit Vertragsschluss bereit, gegen Vorabzahlung einer angemessenen Aufwandsentschädigung als Zeuge in der mündlichen Verhandlung eines Gerichtsverfahrens zur Durchsetzung der Forderung zur Verfügung zu stehen. Diese Verpflichtung findet nur Anwendung, wenn sich die Forderung gerichtlich nicht auch ohne die Benennung des Kunden als Zeugen durchsetzen lässt. Es wird vermutet, dass eine angemessene Aufwandsentschädigung den Kosten der An- und Abreise sowie einem Tagesgeld von 50€ entspricht, wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, die Angemessenheit eines höheren Betrages glaubhaft zu machen.
Die Ansprüche zwischen Ersatz-Pilot und seinen Kunden in Haftungsfällen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern und soweit der Inhalt dieser AGB oder einer sonstigen vertraglichen Vereinbarung nichts Abweichendes regelt. Ersatz-Pilot bleibt in jedem Fall das Recht unbenommen, Schadensersatzansprüche nach den schuldrechtlichen und deliktsrechtlichen Vorschriften des BGB geltend zu machen, wenn ein Kunde dem Unternehmen schuldhaft einen Schaden zufügt.
Ersatz-Pilot erhebt im Rahmen des Abschlusses und der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Ersatz-Pilot beachtet dabei insbesondere die Vorschriften der EU-DSGVO, des BDSG und TMG. Ohne Einwilligung des Kunden wird Ersatz-Pilot Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Kunden wird Ersatz-Pilot Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf www.ersatz-pilot.de auf der Unterseite der Datenschutzbestimmungen jederzeit in druckbarer Form abrufbar ist.
Bestandteil jedes Vertrages zwischen Ersatz-Pilot und einem Kunden werden diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, sofern der Kunde ihre Geltung akzeptiert. Der Kunde akzeptiert die Geltung dieser AGB insbesondere, indem er vor Antragstellung gemäß Ziffer 3.2.b dieser AGB über die Webseite von Ersatz-Pilot einen Haken neben einem Auswahlfeld zum Akzeptieren der AGB setzt.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Wird ein Vertrag mit Ersatz-Pilot geschlossen, speichert Ersatz-Pilot den Vertragstext. Die Speicherung erfolgt jedoch nur bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; der Kunde hat deshalb selbst für einen (zusätzlichen) Ausdruck oder eine gesonderte Speicherung seiner Unterlagen zu sorgen. Die vorliegenden AGB kann der Kunde mit der Druckfunktion seines Internetbrowsers ausdrucken oder über die Funktion „Seite speichern“ auf seinem Endgerät speichern, wenn dieses dazu technisch in der Lage ist. Stellt der Kunde einen Entschädigungsantrag über die Webplattform von Ersatz-Pilot erhält er darüber hinaus nach dessen verbindlicher Übermittlung unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail. Dieser beigefügt ist die speicherungsfähige PDF-Fassung der Entschädigungsvereinbarung, deren Abschluss der Kunde beantragt hat.
Ersatz-Pilot darf Ansprüche und sonstige Rechte aus Verträgen mit Kunden ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, ohne dass der Kunde zustimmen muss.
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen, die im Zusammenhang mit Verträgen mit Ersatz-Pilot entstehen, welche unter Verwendung unserer Online-Dienste zustande kommen. Ersatz-Pilot erklärt die freiwillige Bereitschaft, an Online-Streitbeilegungen teilzunehmen, die ein Kunde über diese Plattform einleitet.
(2) Der Universalschlichtungsstelle des Bundes – Zentrum für Schlichtung e. V. ist eine vom Bundesamt für Justiz anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle anerkannte Schlichtungsstelle. Verbraucher haben über die Webseite dieser Schlichtungsstelle die Möglichkeit, einen Streitfall im Zusammenhang mit Verträgen mit Ersatz-Pilot einzureichen. Ersatz-Pilot erklärt die freiwillige Bereitschaft, an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teilzunehmen, die ein Kunde bei derselben einleitet.
(1) Den Parteien ist es nur gestattet, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages persönlich zu vereinbaren oder sich dabei durch ihre gesetzlichen Vertreter oder einen bevollmächtigten Rechtsanwalt oder Familienangehörigen vertreten zu lassen. Eine Vertretung durch eine andere Person wird ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Vertretung bei der Einigung über Anpassungen dieser Regelung der Vertretungsbefugnis. Bei einer Auswechslung einer Vertragspartei durch eine Gesellschaft ist ausschließlich deren gesetzlicher Vertreter oder ein bevollmächtigter Rechtsanwalt befugt, im Namen seiner Organisation Vertragsänderungen zuzustimmen.
(2) Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag durch individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam. Im Übrigen bedürfen Vertragsänderungen einschließlich Vereinbarungen zur Aufhebung des Formerfordernisses mindestens der Textform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Dies gilt ebenso im Falle einer Regelungslücke.
Die zuvor vom 09.12.2025 bis zum 19.01.2026 gültigen AGB von Ersatz-Pilot einschließlich Widerrufsbelehrung (unter Ziffer 4) finden Sie hier auch zum Download als PDF.
Die zuvor für Vertragsschlüsse in der Zeit vom 28.03.2025 bis zum 08.12.2025 gültigen AGB von Ersatz-Pilot einschließlich Widerrufsbelehrung (unter Ziffer 4) finden Sie hier auch zum Download als PDF.
Die zuvor für Vertragsschlüsse in der Zeit vom 20.06.2024 bis 27.03.2025 gültigen AGB von Ersatz-Pilot einschließlich Widerrufsbelehrung (unter Ziffer 4) finden Sie hier auch zum Download als PDF.
Die zuvor für Vertragsschlüsse in der Zeit vom 13.09.2023 bis 19.06.2024 gültigen AGB von Ersatz-Pilot einschließlich Widerrufsbelehrung (unter Ziffer 4) finden Sie hier auch zum Download als PDF.
Die zuvor für Vertragsschlüsse in der Zeit vom 01.06.2023 bis 12.09.2023 gültigen AGB von Ersatz-Pilot einschließlich Widerrufsbelehrung (unter Ziffer 4) finden Sie hier auch zum Download als PDF.
Die zuvor für Vertragsschlüsse in der Zeit vom 23.11.2022 bis 31.05.2023 gültigen AGB von Ersatz-Pilot einschließlich Widerrufsbelehrung (unter Ziffer 4) finden Sie hier auch zum Download als PDF.
Die zuvor für Vertragsschlüsse in der Zeit vom 19. November 2020 bis 22. November 2022 gültigen AGB von Ersatz-Pilot einschließlich Widerrufsbelehrung (unter Ziffer 4) finden Sie hier auch zum Download als PDF.
Die zuvor für Vertragsschlüsse in der Zeit vom 09. Dezember 2019 bis 18. November 2020 gültigen AGB von Ersatz-Pilot einschließlich Widerrufsbelehrung (unter Ziffer 4) finden Sie hier auch zum Download als PDF.
Die zuvor für Vertragsschlüsse in der Zeit vom 24. August 2019 bis 8. Dezember 2019 gültigen AGB von Ersatz-Pilot einschließlich Widerrufsbelehrung (unter Ziffer 4) finden Sie hier auch zum Download als PDF.
Die zuvor für Vertragsschlüsse in der Zeit vom 29. Oktober bis 23. August 2019 gültigen AGB von Ersatz-Pilot einschließlich Widerrufsbelehrung (unter Ziffer 4) finden Sie hier auch zum Download als PDF.
Die zuvor für Vertragsschlüsse in der Zeit vom 10. April bis 28. Oktober 2018 gültigen AGB von Ersatz-Pilot einschließlich Widerrufsbelehrung (unter Ziffer 4) finden Sie hier auch zum Download als PDF.