So funktioniert’s

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1. Sie schildern uns Ihr Reiseproblem

Fiel Ihr Flug oder Zug aus, verspätete sich oder haben Sie storniert? Schildern Sie uns kurz die Umstände des Vorfalls in unserem Online-Formular.

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2. Wir prüfen Ihre Aussicht auf Entschädigung

Anhand Ihrer Eingaben ermitteln wir sofort kostenlos, ob wir Ihnen eine Direktentschädigung bieten können.

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3. Wir zahlen umgehend für Ihren Anspruch

Sind Ihre Angaben vollständig, zahlen wir Ihnen unverzüglich bis zu 450 € im Gegenzug dafür, dass wir Ihren Anspruch geltend machen können.

Höhe unserer Direkt­entschädigungen

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen in Kürze

Verspätet sich Ihr Flug oder fällt er gar aus, entschädigt Sie Ersatz-Pilot am schnellsten und zuverlässigsten: In Rekordzeit zahlen wir Ihnen für Ihren Ersatzanspruch gegen die Airline eine höhere Erstattung als die anderen uns bekannten Sofortentschädiger. Außerdem bieten wir unsere Direktzahlung Fluggästen an, die ihre Buchung selbst storniert haben. Hier zahlen wir 80-83% des Teils Ihres Ticketpreises aus, der auf Steuern und Gebühren entfiel.

Um festzustellen, ob unser Service für Ihre Flugunregelmäßigkeit bereitsteht, füllen Sie einfach unser Online-Formular aus und laden Sie einen Scan Ihrer Reiseunterlagen hoch. Das genügt uns schon, um unverzüglich Ihren Fall zu prüfen, Ihre Fluggastentschädigung zu bestätigen und zu überweisen.

Alternative Kompensationsverfahren sind meist kompliziert und strapaziös: Lücken in den Rechtfertigungsversuchen der Airlines und der Deutschen Bahn offenzulegen, verlangt häufig professionellen rechtlichen Beistand. Ehe ein Anwalt tätig wird, sind jedoch regelmäßig Verfahrensgebühren vorzuschießen. Sie werden nur erstattet, wenn Sie vor Gericht gegen das verklagte Beförderungsunternehmen Erfolg haben. Dies ist aber oft ungewiss, da es nur wenige Experten im Reiserecht fachlich mit den Anwälten der Gegenseite aufnehmen können.

Ja, das können Sie. Leider reagieren Airlines wie Lufthansa oder TAP Air Portugal sowie die Deutsche Bahn auf solche Anfragen teilweise erst verspätet oder gar nicht. Antworten die Unternehmen doch, präsentieren sie Laien oft vermeintlich stichhaltige Gründe, weshalb in ihrem Einzelfall jeweils keine Entschädigungspflicht besteht.

Beispielsweise behalten manche Unternehmen ersparte Steuern und Gebühren bei Flugstornierungen, weil gesetzliche Mindestansprüche zur Rückgewährung angeblich wirksam durch AGB ausgeschlossen wurden. Mit solchen Begründungen verweigern viele Beförderungsunternehmen (zu Unrecht) eine freiwillige Zahlung endgültig – so zum Beispiel Ryanair hinsichtlich der Erstattung des Ticketpreises bei Flugstornierungen. Ähnliches gilt für bestimmte gesetzliche Erstattungsansprüche gegen die Deutsche Bahn wie dem auf Rückzahlung der Steuern und Gebühren, die diese bei stornierten Super-Sparpreis-Tickets ebenfalls ablehnt. Wiederum andere wie Wizz Air kommen Fluggastrechten von sich aus nur gegen horrende Bearbeitungsgebühren nach.

Auf eigene Faust gelangen Sie zu Ihrem Recht in solchen Fällen nur, wenn Sie klagen und Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen. Nähere Erläuterungen zur eigenständigen Durchsetzung der Ticketerstattung haben wir auch im verlinkten Video zusammengetragen.

Sobald wir Ihnen per E-Mail eine Bestätigung auf Ihren Entschädigungsantrag übermitteln, bitten wir Sie darum, uns Ihre Kontoverbindung mitzuteilen. Daraufhin überweisen wir Ihnen die zugesicherte Entschädigung innerhalb von wenigen Tagen. Die Anweisung der Zahlung erfolgt in der Regel binnen 24 Stunden nach Mitteilung der Kontoverbindung an uns.

Bei Ersatz-Pilot gilt: Wir zahlen für Ihren Entschädigungsanspruch an Sie, nicht Sie an uns. Wenn wir einen Antrag annehmen, erhalten Sie die auf unserer Webseite genannten Auszahlungsbeträge immer in voller Höhe. Versteckte Gebühren und Nebenkosten gibt es bei uns nicht. Die hier und im Online-Formular ausgewiesenen Auszahlungssummen sagen Ihnen jeweils, was Sie unterm Strich bekommen; unsere Provision ist davon jeweils schon abgezogen. Wie hoch diese im Einzelnen ausfällt, erläutern wir Ihnen in unseren Beiträgen zu den Preisen unserer Direktentschädigung,  unserer Erstattungsleistungen bei stornierten Flugreisen und unserer Ticketerstattung, wenn Sie Deutsche Bahn Tickets stornieren.

Außerdem ist es natürlich vollkommen kostenfrei, den Entschädigungsrechner zu nutzen und Ihren Anspruch zu prüfen. Eine Verwendung des Rechners verpflichtet Sie auch nicht, einen Antrag auf Direktzahlung bei uns zu stellen (auch wenn Sie das im Formular natürlich gerne tun können). Im Übrigen kommen keine Kosten auf Sie zu, wenn wir Ihren Entschädigungsantrag ablehnen oder wenn Sie ihn von sich aus widerrufen.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie hier

Wege zur Entschädigung im Vergleich

Selbständig?

Aussichtslos


Ihre Kosten: 0 € (solange Sie keine Klage erheben müssen)
Ihr Aufwand: hoch. Sie müssen sich selbst ins Reiserecht einarbeiten und eigenständig die Auseinandersetzung mit der Airline führen.
Ihre Erfolgschancen: niedrig. Airlines ignorieren Aufforderungen zur Entschädigung und nutzen ihre überlegene Rechtskenntnis aus.
Ihre Wartezeit: hoch.
Flightright & Co.?

Langwierig und teurer als wir


Ihre Kosten: bis zu 50% Provision (nur im Erfolgsfall)
Ihr Aufwand: moderat. Sie müssen anfangs häufig nur das Online-Formular ausfüllen, aber anschließend oftmals Rückfragen beantworten.
Ihre Erfolgschancen: hoch.
Ihre Wartezeit: hoch. Sie werden erst entschädigt, wenn die Airline zahlt. Ist dafür ein Gerichtsverfahren nötig, dauert es Monate.

Ihre Kosten: 25-29% Provision (nur wenn wir Entschädigung zahlen)
Ihr Aufwand: minimal. Sie müssen nur unser Online-Formular ausfüllen.
Ihre Erfolgschancen: maximal. Sind Sie zur Entschädigung berechtigt, zahlen wir garantiert.
Ihre Wartezeit: minimal. Wir zahlen binnen weniger Tage, nachdem Sie eine Entschädigung beantragen.
Anwalt?

Überteuert


Ihre Kosten: ~ 270-680 € (außer im Erfolgsfall)
Ihr Aufwand: moderat. Sie müssen Ihrem Anwalt umfassend den Vorfall schildern und im laufenden Verfahren meist noch Rückfragen beantworten.
Ihre Erfolgschancen: unsicher. Nur wenige Anwälte haben sich auf das Reiserecht spezialisiert und so können Airlines ihre überlegene Rechtskenntnis ausnutzen.
Ihre Wartezeit: hoch.

Ihre Rechte bei Zug- und Flugunregel­mäßigkeiten

Egal ob wir geschäftlich reisen oder einfach nur in den Urlaub fliegen möchten: Wir gehen davon aus, dass ein gebuchter Flug uns planmäßig ans Ziel bringt. Freilich kommt es häufig doch zu erheblichen Verspätungen, Überbuchungen oder gar Ausfällen. Erfreulicherweise berechtigt die europäische Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in solchen Fällen regelmäßig zu einer pauschalen Fluggastentschädigung, die betroffene Passagiere für ihre Unannehmlichkeiten entschädigen soll.

Zudem ordnet die FluggastrechteVO noch weitere Rechte bei Flugverspätung oder Annullierung an, etwa Ansprüche auf Verpflegung und etwaig erforderliche Hotelunterbringung. Darüber hinaus bestätigt für Flüge aus, nach und in Deutschland die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Anspruch von Fluggästen auf Erstattung von Steuern und Gebühren im Ticketpreis, wenn sie selbst eine Buchung stornieren. Ergänzt werden solche Fluggastrechte zudem durch weitere reiserechtliche Bestimmungen wie das Montrealer Abkommen, das vor allem die Entschädigung für verspätetes oder verlorenes Gepäck regelt.

Wessen Flug ausfällt oder sich stark verspätet, der hat häufig das Anrecht auf eine pauschale Geldzahlung. Ähnlich besteht bei einer Flugstornierung häufig Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Buchungspreises. Bekanntermaßen bedeutet „Recht haben“ aber nicht automatisch „Recht bekommen“. So verhält es sich auch bei Fluggastentschädigungen: Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass Airlines oftmals Entschädigungsgesuche unbeantwortet lassen, Ersatzforderungen ablehnen oder nur verminderte Beträge zu zahlen bereit sind.

Hier hilft Ihnen Ersatz-Pilot weiter. Stellen wir fest, dass Ihnen als Fluggast ein Ausgleichsanspruch zusteht, gewähren wir Ihnen im Gegenzug unverzüglich eine Entschädigung. Für berechtigte Fluggäste auf Langstreckenflügen beträgt unsere Direktzahlung unterm Strich 426-450€, auf Mittelstreckenflügen 284-300€ und auf Kurzstreckenflügen 187,50€. Bei Forderungen nach Ticketerstattung wegen einer Flugstornierung durch Sie sind wir imstande, 80-83% der im Buchungspreis enthaltenen Steuern und Gebühren direkt auszuzahlen. Diese Beträge dürfen Sie in jedem Fall behalten – ganz egal, ob wir Ihren Anspruch gegen die Fluggesellschaft durchsetzen können oder nicht. Nähere Infos zur Funktionsweise unseres Ticketerstattungsdienstes finden Sie außerdem im verlinkten Video.

Ihr Vorteil besteht bei dieser Vorgehensweise darin, dass Sie nicht wie bei konventionellen Inkassoportalen monatelang auf Ihre Fluggastentschädigung warten müssen. Stattdessen zahlen wir Ihnen für Ihre Entschädigungsforderung die Ersatzsumme direkt, nachdem Sie sie beantragen.

Damit wir Ihnen bei Flugausfall oder Flugverspätung eine Entschädigung gewähren können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: Entweder Ihr Flug startete in der EU oder er führte zu einem Zielflughafen in der EU. In letzterem Fall muss zudem eine in der EU beheimatete Airline den Flug durchgeführt haben. Entschädigungsfähig sind jedenfalls nicht bloß innereuropäische Flüge.

Weiterhin setzt eine Fluggastentschädigung voraus, dass Sie eine gültige Buchung vorgenommen haben und sich rechtzeitig am Check-In einfanden. Im Übrigen darf die Flugunregelmäßigkeit nicht auf Faktoren zurückzuführen sein, die sich dem Einfluss der Airline entziehen (z.B. höhere Gewalt). Wann genau eine Flugentschädigung ausgeschlossen ist, erläutert folgender Beitrag im Einzelnen.

Ob Ihnen in Ihrem konkreten Fall eine Entschädigung zusteht, erfahren Sie in unserem Entschädigungsrechner.

Auch bei Problemen im Zusammenhang mit Zugreisen stehen Betroffenen starke Fahrgastrechte zu. Im Falle von über einstündigen Verspätungen und Zugausfällen, können Reisende erhebliche Teile des Fahrpreises ersetzt verlangen, auch wenn sie mitreisen. Bei Reiseabbruch besteht sogar ein voller Erstattungsanspruch. Erfreulich ist insoweit, dass die Deutsche Bahn Reisenden in solchen Fällen eine Wahrnehmung ihrer Fahrgastrechte vergleichsweise einfach macht. Oft kann man die Fahrpreiserstattung bereits per DB Navigator App oder auf bahn.de automatisch beantragen.

Schwierig gestaltet sich jedoch auch bei der Bahn die Erstattung der Steuern und Gebühren im Ticketpreis in günstigeren Tarifen. Zum Beispiel bei Buchung einer Zugfahrt zum Super-Sparpreis. Doch auch hier ergibt sich bei ungenutzten Tickets ein gesetzlicher Erstattungsanspruch aus §§ 648 Satz 2, 812 Absatz 1 Satz 1, 2 BGB. Erstattungsfähig sind stets die Steuern und Gebühren im Ticketpreis. Wie hoch diese ausfallen, ermittelt für einen konkreten Fall kostenlos unser Erstattungsrechner. Auch für solche Fälle bietet Ersatz-Pilot seinen Service zur Direkterstattung.